IAG Mainz Logo

Produkt

Qualifikationszertifikat für Mitgänger-Flurförderzeugführer

Qualifikationszertifikat Mitgänger-Flurförderzeuge Resch-Verlag

Qualifikationszertifikat für Mitgänger-Flurförderzeugführer

Zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach TRBS 1116 und i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001.
Mehr Informationen zum Produkt und zur Bestellung:
Zum Shop >

Autoren

Technischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhaber & juristischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhalt

Urkundenpapier
DIN A4

Ausführliche Beschreibung

Nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Mitgänger-Flurförderzeugführer sollte vom Ausbilder / Qualifizierenden ein Fahrausweis und ein zusätzliches Qualifikationszertifikat als Befähigungsnachweis ausgestellt werden, um rechtssicher zu sein (i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001).
Mit den hochwertigen Qualifikationszertifikaten zum Ausfüllen vom Resch-Verlag können Sie dies mit wenig Aufwand umsetzen.

Eintragungsmöglichkeiten im Dokument:

  • Name
  • Bauart (Handgabelhubwagen/Handhubwagen, Niederhubwagen, Hochhubwagen, Doppelstockgeräte/Doppelstockbelader oder gleich alle Mitgänger-Flurförderzeuge) oder Anbaugeräte (Vakuumheber, Kranhaken etc.)
  • Ort und Datum der Prüfung/Lernerfolgskontrolle
  • Name, Stempel und Unterschrift des Qualifizierenden/Ausbilders

Vorteile eines Zertifikats:

  • Qualifizierende erfüllen die rechtlichen Forderungen.
  • Erhöht die Wertschätzung und Motivation der Teilnehmenden durch Überreichen einer formellen Urkunde.
  • Schulung bleibt positiv in Erinnerung.
  • Kann von den Teilnehmenden zuhause abgeheftet werden – anders als der Fahrausweis, der immer mitgeführt werden sollte.
  • Zertifikat kann als Grundlage dienen, einen neuen Fahrausweis auszustellen, falls dieser verloren geht oder beschädigt wird.

>> Übersicht über alle beim Resch-Verlag erhältlichen Zertifikate.

Mehr Informationen zum Produkt und zur Bestellung:
Zum Shop >
homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase