IAG Mainz Logo

Produkt

Zusatzqualifizierung Schubmaststapler

Zusatzqualifizierung Schubmaststapler

Zusatzqualifizierung Schubmaststapler

Schulungs-Präsentation zur Qualifizierung (Zusatzqualifizierung, Stufe 2) von Bedienern von Schubmaststaplern
Mehr Informationen zum Produkt und zur Bestellung:
Zum Shop >

Autoren

Technischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhaber & juristischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhalt

USB-Stick mit 23 animierten PowerPoint®-Präsentationsfolien
mit Vortragstexten (Notizenseiten) für den Dozenten

Ausführliche Beschreibung

Zusatzqualifizierung gemäß

  • Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
  • TRBS 1116, TRBS 2111, 2111 Teil 1
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
  • DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“
  • DGUV Grundsatz 308-001 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern“

u. dgl.


Um Flurförderzeuge bedienen zu dürfen, ist in Deutschland eine dreistufige Qualifizierung/Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 nötig:

  • Stufe 1 (Allgemeine Qualifizierung):
    Sie findet i. d. R. auf einem klassischen Frontgabelstapler statt. Die Grundlage dafür bietet das umfangreiche Lehrsystem vom Resch-Verlag.
  • Stufe 2 (Zusatzqualifizierung):
    Sie ist nötig, wenn andere Bauarten bedient werden sollen, z. B. Schubmaststapler. Die Grundlage dazu bietet diese Präsentation.
  • Stufe 3: Betriebliche Qualifizierung:
    Erklärung der Betriebsanweisungen und Einweisung in alle Modelle im Betrieb

Schubmaststapler (auch Schubstapler, Quersitzstapler oder englisch Reach Truck genannt) sind eine besondere Bauart der Flurförderzeuge, die sich in vielen Punkten von klassischen Gabelstaplern (Frontstaplern) unterscheiden und zusätzliche Gefahren bergen.

Aus diesem Grund dürfen nach DGUV Grundsatz 308-001 nur Personen mit dem Bedienen von Schubmaststaplern beauftragt werden, die speziell für diese Bauart qualifiziert wurden. Fahrpersonal, das „nur“ auf einem normalen Frontgabelstapler geschult ist, muss vor dem Bedienen eines Schubmaststaplers erst eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2 nach DGUV G 308-001) durchlaufen.

Die theoretische Grundlage dazu bietet diese Präsentation. Hier werden alle Unterschiede und zusätzlichen Gefahren eines Schubmaststaplers im Vergleich zu einem klassischen Gabelstapler behandelt. Somit bauen die Folien perfekt auf dem Lehrsystem „Sicheres Bedienen von Flurförderzeugen“ auf und vermitteln alles, was für eine rechtssichere Zusatzqualifizierung (Stufe 2) nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben nötig ist.

Vom Umfang her ist diese PowerPoint®-Präsentation darauf ausgelegt, die Theorie in wenigen Lehreinheiten behandeln zu können. Unter dem Reiter „Inhalt“ finden Sie die Titel aller Folien und können so den Aufbau des Werks nachverfolgen.

Vorteile auf einen Blick

  • Maßgeschneiderte Lehrinhalte für die Bauart Schubmaststapler.
  • Behandelt alle wichtigen Unterschiede zum klassischen Gabelstapler.
  • Rechtssichere Durchführung einer Zusatzqualifizierung (Stufe 2), die nach DGUV Grundsatz 308-001 gefordert wird.
  • Umfang auf die betriebliche Praxis angepasst.
  • Unfallrisiko wird reduziert, da das Fahrpersonal genau auf die Bauart qualifiziert wird, die auch eingesetzt wird.

Hinweis: Nach der Durchführung einer Schulung mit dieser PowerPoint®-Präsentation müssen Qualifizierende nach DGUV Grundsatz 308-001 Prüfungen in Theorie und Praxis durchführen. Seit Dezember 2022 muss danach neben einem Eintrag im Fahrausweis ein zusätzliches Qualifikationszertifikat ausgestellt werden, in dem die behandelte Bauart „Schubmaststapler“ bescheinigt wird.

Mehr Informationen zum Produkt und zur Bestellung:
Zum Shop >
homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase