

Weitere Termine dieses Lehrgangs
Beschreibung
Themen in Theorie und Praxis
- Wiederholung rechtliche Grundlagen
- Wiederholung physikalische Grundlagen
- Eigenheiten des Schubmaststaplers im Vergleich zum Frontstapler
- Theoretische Prüfung
- Testauswertung und -besprechung
- Fahrübungen + Fahrtest mit Besprechung

Zielgruppe
Ausbilder von Flurförderzeugführern
Voraussetzung für die Anmeldung ist der Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge (Staplerschein) sowie eine bereits vorhandene Ausbilderqualifikation (mindestens für Frontstapler) – bitte beides bei der Anmeldung vorlegen.
Zielsetzung
Seit der Überarbeitung des DGUV Grundsatz 308-001 Ende 2022 wird vermehrt die geforderte Zusatzqualifizierung (Stufe 2) für Schubmaststapler durchgeführt. Der Ausbilder, der diese Qualifizierung leitet, sollte nach DGUV G 308-001 selbst dazu befähigt sein Schubmaststapler zu bedienen und weitreichendes Hintergrundwissen für die Durchführung der Schulung haben.
Häufig fehlt dem Ausbilder diese Befähigung allerdings selbst, weshalb es rechtlich ungünstig ist, Qualifizierungen für eine Bauart durchzuführen, die man selbst nicht bedienen kann oder über die man nicht genug Expertise hat.
Die Vermittlung der erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für die Ausbildung von Flurförderzeugführern für die Spezialbauart Schubmaststapler ist Ziel dieses Lehrgangs.
Hinweis
Wer bereits
- Ausbilder für Flurförderzeugführer aller Bauarten ist (mit Zertifikat nach einem Ausbilderlehrgang),
- selbst als Fahrer für Schubmaststapler qualifiziert ist und
- ausführliches Wissen über die Besonderheiten der Bauart hat,
muss nicht zwangsläufig an diesem Lehrgang teilnehmen.
Wir bieten diesen eintägigen Lehrgang allerdings auf Nachfrage einiger Ausbilder an und kombinieren eine Wissensauffrischung mit der Nachholung der Fahrerqualifizierung für die Bauart Schubmaststapler. So darf man in diesem Bereich absolut rechtssicher ausbilden.
Sicherheitsschuhe erforderlich!
