Definition: Arbeitnehmerüberlassung
Synonyme: Leiharbeit
Unter Arbeitnehmerüberlassung (auch: Leiharbeit) versteht man das Überlassen eines Arbeitnehmers vom Arbeitgeber (= Verleiher) an einen Dritten (= Entleiher), wobei der Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert und seinen Weisungen unterstellt ist (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG § 1).
Ein Kranführer zum Beispiel hat dann quasi einen „doppelten“ Fahrauftrag: einmal vom Verleiher die (rechtliche) Möglichkeit aufgrund seiner Befähigung / Ausbildung / Eignung fahren zu dürfen sowie vom Entleiher die tatsächliche Möglichkeit für das Fahren vor Ort. Entscheidend ist der 2. Fahrauftrag beim Entleiher. Ohne diesen darf nicht gefahren werden.
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