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IAG-Lexikon

Fahrauftrag

Definition: Fahrauftrag

Synonyme: Bedienauftrag
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Jeder Mitarbeiter benötigt für das Führen eines mobilen Arbeitsmittels nicht nur eine entsprechende Qualifikation auf die entsprechende Maschine, sondern auch einen Fahrauftrag (alternativ auch Bedienauftrag genannt) durch den Unternehmer.

Ein Fahrauftrag kann mündlich erfolgen, ist aber bei den meisten Maschinen schriftlich gefordert.

Schriftlich kann der Fahrauftrag am einfachsten in einem Fahrausweis eingetragen werden. Er kann sich aber auch schon aus dem Arbeitsvertrag ergeben oder in einem separaten Schriftstück erfolgen.

Der Fahrauftrag sollte entzogen werden, wenn Mitarbeitende keine ausreichende Fahrpraxis mehr vorweisen können, was spätestens nach einem Jahr der Fall ist. Festgehalten ist dies in der DGUV Vorschrift 68 §7 – Durchführungsanweisung. Näheres dazu wann eine Fahrbeauftragung entzogen werden sollte gibt es in diesem Artikel.

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