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IAG-Lexikon

Fahrausweis

Definition: Fahrausweis

Synonyme: Staplerschein, Kranschein, Bedienerausweis
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Ein Fahrausweis (auch: Bedienerausweis) ist ein Dokument, in dem viele Informationen einer Person bezüglich eines bestimmten Arbeitsmittels festgehalten sind:

Die Abschnitte der allgemeinen Ausbildung und der Zusatzausbildung sind gleichzeitig der Befähigungsnachweis zum Führen bestimmter Maschinen, also der Nachweis, dass der Maschinenführer auf einem bestimmten Gerät / mobilen Arbeitsmittel ausgebildet wurde und ausreichende Fähigkeiten hat, diese sicher zu fahren / zu bedienen.

Für folgende Arbeitsmittel / Tätigkeiten gibt es u. a. Fachausweise:

Für bestimmte Arbeitsmittel haben sich auch Wörter wie Staplerschein und Kranschein durchgesetzt in Analogie zum Führerschein für den öffentlichen Straßenverkehr. Der Fahrausweis hat allerdings nichts mit dem öffentlichen Straßenverkehr zu tun.

Fahrausweise haben sich in der Praxis etabliert, da diese kompakt und einfach sind und alle nötigen Informationen enthalten. Nach dem DGUV Grundsatz 308-001 muss im Bereich Flurförderzeuge nach einer erfolgreichen Qualifikation sogar ein Fahrausweis ausgestellt werden. Analog sollte auch für andere Arbeitsmittel vorgegangen werden.

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