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IAG-Lexikon

Zusatzausbildung

Definition: Zusatzausbildung

Synonyme: Zusatzqualifikation
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Als Zusatzausbildung (auch: Zusatzqualifikation) bezeichnet man eine zusätzliche Ausbildung/Qualifikation, die das Tätigkeitsfeld hinsichtlich spezieller Bauarten, Anbaugeräte oder Einsatzbereiche erweitert.

Sie folgt demnach nach der allgemeinen Ausbildung. Im Bereich der Flurförderzeuge und Teleskopmaschinen spricht man auch von einer Qualifikation der Stufe 2. Sie ist klassisch notwendig, wenn eine andere Gerätebauart als in der allgemeinen Ausbildung bedient werden soll, z. B. ein Schubmaststapler, wenn die Grundausbildung auf einem Frontstapler stattfand.

Genau wie die allgemeine Ausbildung muss auch die Zusatzausbildung mit einer Prüfung in Theorie und Praxis abgeschlossen werden und dokumentiert werden. Auch ein Befähigungsnachweis, z. B. durch einen Eintrag im Fahrausweis sollte erteilt werden.

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