Definition: Einweisung
Unter einer Einweisung versteht man eine Unterweisung bezüglich der Bedienung eines konkreten Arbeitsmittels. Dies kann z. B. ein Gabelstapler sein.
Eine Einweisung
- erfolgt während oder erst nach der allgemeinen Ausbildung bzw. einer Zusatzausbildung,
- erfolgt vor der ersten Benutzung,
- beinhaltet Information über die wesentlichen Funktionen, Steuerung, Sicherheitseinrichtungen und Gefährdungen des Arbeitsmittels sowie deren Vermeidung – gemäß Betriebsanleitung.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass eine Einweisung nicht von einem Ausbilder durchgeführt werden muss, sondern auch durch erfahrene Fahrer möglich ist.
Die Länge der Unterweisung muss dem konkreten Arbeitsmittel angepasst werden. Wenn sich die Ausstattung einer Maschine z. B. nur geringfügig unterscheidet, dann ist die Einweisung eine Sache von wenigen Minuten.
Wenn allerdings eine gänzlich andere Steuerungsart verbaut ist oder es ansonsten viele Unterschiede gibt zu den Maschinen, die bisher bedient wurden, dann ist eine ausführlichere Einweisung nötig.
Beispiel: Es wurde eine externe Ausbildung für Gabelstapler der Bauart Frontstapler absolviert. Während der Schulung wurde mit einem Gerät der Firma Toyota gearbeitet, im Betrieb soll aber mit einem Gerät von Linde gearbeitet werden. Es ist hier also keine erneute Ausbildung nötig, da die Bauart die gleiche ist. Es ist allerdings eine Einweisung in das konkrete Gerät im Betrieb nötig.