IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

befähigte Person

Definition: befähigte Person

Synonyme: Sachkundiger
IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Eine befähigte Person - auch Sachkundiger genannt - ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt (BetrSichV § 2 Punkt 6).

In der TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ werden die Anforderungen an diese Personen bei der Prüfung von Arbeitsmitteln thematisiert, wie z. B. auch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen mindestens alle 3 Jahre.

Diese und weitere Vorschriften finden Sie in unserem Vorschriftenverzeichnis.

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase