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IAG-Lexikon

bodenfrei

Definition: bodenfrei

Synonyme: bodennah
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Nach der Unfallverhütungsvorschrift 68 wird bodenfrei (auch bodennah genannt) definiert als ein Anheben der Last oder des Lastaufnahmemittels bis 0,50 m über Flur.

Lasten sind stets nicht höher als bodenfrei zu verfahren. Auf ebenem Hallenboden reicht allerdings auch ein Anheben der Last um etwa 15 bis 20 cm.

Beim Lastaufnahmemittel handelt es sich bei Flurförderzeugen meist um Gabelzinken. Es können allerdings auch Anbaugeräte montiert sein wie Papierklammern, Dorne usw. Es zählt bei der Bestimmung des Abstands zum Boden immer der tiefste Punkt, was entweder die Last oder ein Teil des Lastaufnahmemittels ist.

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