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Gefahrenanzeige

Definition: Gefahrenanzeige

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Bei einer Gefahrenanzeige handelt es sich um das Melden von Schäden, Gefahren und Mängeln an Maschinen oder sonstigen Betriebseinrichtungen durch den Arbeitnehmer an den Unternehmer (Vorgesetzten). Gesetzlich geregelt ist dies im ArbSchG § 16.

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