Definition: Maschinenverordnung
Synonyme: MaschinenV
Die Maschinenverordnung (MaschinenV) ist die 9. Verordnung zum ProdSG und setzt in Deutschland die europäische Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG in nationales Recht um.
Gesetzliche Grundlage: ProdSG
Die MaschinenV richtet sich an den Hersteller einer Maschine, aber auch an den Importeur.
Sie regelt das Inverkehrbringen von Maschinen. Voraussetzung dafür ist u. a. die CE-Kennzeichnung sowie die Konformitätserklärung. Beides muss für jede Maschine ausgestellt werden.
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