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Maschinenrichtlinie

Definition: Maschinenrichtlinie

Synonyme: Richtlinie 2006 / 42 / EG, MRL
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Die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006 / 42 / EG, kurz MRL) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft).

Die Richtlinie gewährleistet die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.
Ihre Erfüllung ist daher für die Sicherheit von Maschinen / Sicherheitsbauteilen unabdingbar. Diese Vorgaben müssen verantwortungsbewusst angewandt werden, damit der Stand der Technik bei der Herstellung sowie technische und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigt werden. So werden im Anhang 1 der MRL „grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen“ festgelegt, die die Hersteller zu beachten haben.

Da die Maschinenrichtlinie eine europäische Richtlinie ist, muss sie über das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und die Maschinenverordnung (9. ProdSV) in deutsches Recht umgesetzt werden.

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