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IAG-Lexikon

Maschinenrichtlinie

Definition: Maschinenrichtlinie

Synonyme: Richtlinie 2006 / 42 / EG, MRL
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Die Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006 / 42 / EG, kurz MRL) regelt ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen und unvollständige Maschinen beim Inverkehrbringen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes (EWG = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft).

Die Richtlinie gewährleistet die Erfüllung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen.
Ihre Erfüllung ist daher für die Sicherheit von Maschinen / Sicherheitsbauteilen unabdingbar. Diese Vorgaben müssen verantwortungsbewusst angewandt werden, damit der Stand der Technik bei der Herstellung sowie technische und wirtschaftliche Erfordernisse berücksichtigt werden. So werden im Anhang 1 der MRL „grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen“ festgelegt, die die Hersteller zu beachten haben.

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