Definition: Urkunde
Eine Urkunde (im Sinne des Beweisrechts) ist eine schriftliche Erklärung eines bestimmten Inhaltes eines bestimmten Verfassers, die dazu geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis erbringen zu können.
Das kann auch ein Fahrausweis (als Befähigungsnachweis) oder der Nachweis einer durchgeführten Unterweisung (mittels des Protokollbuches) sein.
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