Definition: Zurrmittel
Synonyme: Ladungssicherungsmittel
Zurrmittel sind Arbeitsmittel, die der Ladungssicherung dienen.
Hierzu zählen zählen:
- Zurrgurte
- Zurrketten
- Zurrdrahtseile
Ein Zurrmittel besteht aus:
- Spannmittel
- Spannelement
- Verbindungsmittel
Bestimmungsgemäße Verwendung
Zurrmittel dürfen zum Zurren (Niederzurren oder Direktzurren/Diagonalzurren) eingesetzt werden. Bestimmte Arbeitsweisen werden strikt verboten, da sie nicht unter die bestimmungsgemäße Verwendung fallen, sondern bestimmungswidrig sind
Für alle Zurrmittel gilt im Sinne der bestimmungsgemäßen Verwendung:
- Keine Überlastung.
- Keine Knoten.
- Nicht quetschen.
- Kein Überrollen oder Überfahren (z. B. durch Fahrzeuge)
- Nicht über scharfe Kanten ziehen.
Kennzeichnung
Zurrmittel zur Ladungssicherung müssen gekennzeichnet sein.
Mindestangaben auf den Etiketten oder Anhängern sind:
- Name oder Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten
- Rückverfolgbarkeitscode des Herstellers
- Handkraft des Bedieners (SHF = Standard Hand Force, normiert: 50 daN)
- Vorspannkraft des Spannelementes (STF = Standard Tension Force)
- Zugkraft des Zurrmittels im geraden Zug (LC = Lashing Capacity)
Zusätzliche Angaben bei Zurrgurten:
- Herstellungsjahr
- Werkstoff des Gurtbandes; Etikettenfarben: blau (PES), grün (PA), braun (PP)
- Dehnung des Gurtbandes in % bei LC; Anmerkung: Dehnung max. 7 %
Die rechtliche Grundlagen für die technischen Anforderungen an Zurrmittel sind: DIN EN 12195 Teile 2 bis 4
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