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IAG-Lexikon

Zurrmittel

Definition: Zurrmittel

Synonyme: Ladungssicherungsmittel
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Zurrmittel sind Arbeitsmittel, die der Ladungssicherung dienen.

Hierzu zählen zählen:

Ein Zurrmittel besteht aus:

  • Spannmittel
  • Spannelement
  • Verbindungsmittel

Bestimmungsgemäße Verwendung

Zurrmittel dürfen zum Zurren (Niederzurren oder Direktzurren/Diagonalzurren) eingesetzt werden. Bestimmte Arbeitsweisen werden strikt verboten, da sie nicht unter die bestimmungsgemäße Verwendung fallen, sondern bestimmungswidrig sind

Für alle Zurrmittel gilt im Sinne der bestimmungsgemäßen Verwendung:

  • Keine Überlastung.
  • Keine Knoten.
  • Nicht quetschen.
  • Kein Überrollen oder Überfahren (z. B. durch Fahrzeuge)
  • Nicht über scharfe Kanten ziehen.

Kennzeichnung

Zurrmittel zur Ladungssicherung müssen gekennzeichnet sein.

Mindestangaben auf den Etiketten oder Anhängern sind:

  • Name oder Kennzeichen des Herstellers oder Lieferanten
  • Rückverfolgbarkeitscode des Herstellers
  • Handkraft des Bedieners (SHF = Standard Hand Force, normiert: 50 daN)
  • Vorspannkraft des Spannelementes (STF = Standard Tension Force)
  • Zugkraft des Zurrmittels im geraden Zug (LC = Lashing Capacity)

Zusätzliche Angaben bei Zurrgurten:

  • Herstellungsjahr
  • Werkstoff des Gurtbandes; Etikettenfarben: blau (PES), grün (PA), braun (PP)
  • Dehnung des Gurtbandes in % bei LC; Anmerkung: Dehnung max. 7 %

Die rechtliche Grundlagen für die technischen Anforderungen an Zurrmittel sind: DIN EN 12195 Teile 2 bis 4

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