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Produkt

Qualifikationszertifikat für Gabelstaplerfahrer

Qualifikationszertifikat Urkunde Gabelstapler

Qualifikationszertifikat für Gabelstaplerfahrer

Zertifikat Gabelstapler zur rechtssicheren Dokumentation einer erfolgreichen Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-001.
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Autoren

Technischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhaber & juristischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhalt

Hochwertiges Urkundenpapier
Farbiger Druck mit Maserung
DIN A4

Ausführliche Beschreibung

Seit Dezember 2022 verpflichtet der DGUV Grundsatz 308-001 dazu, nach einer erfolgreichen Qualifizierung zum Gabelstaplerfahrer (Stufe 1 und 2) neben einem Fahrausweis auch ein Qualifikationszertifikat als zusätzlichen Befähigungsnachweis auszustellen wie in diesem Artikel erläutert.

Mit den Qualifikationszertifikaten vom Resch-Verlag können Sie dieser Forderung rechtssicher und mit wenig Aufwand nachkommen.

Eintragungsmöglichkeiten im Dokument:

  • Name
  • Bauart (Frontgabelstapler, Schubmaststapler, Kommissionierer etc.)
    Anbaugeräte (Klammern, Kranhaken etc.)
  • Ort und Datum der Prüfung
  • Name, Stempel und Unterschrift des Qualifizierenden / Ausbilders

Vorteile eines Zertifikats:

  • Qualifizierende erfüllen die rechtlichen Forderungen.
  • Das Überreichen einer formellen Urkunde erhöht die Motivation der Teilnehmenden.
  • Die Schulung bleibt positiv in Erinnerung.
  • Kann von den Teilnehmenden zuhause abgeheftet werden – anders als der Fahrausweis, der immer mitgeführt werden sollte.
  • Falls der Fahrausweis verloren geht oder beschädigt wird, kann das Zertifikat als Grundlage dienen, einen neuen Fahrausweis auszustellen.

>> Übersicht über alle beim Resch-Verlag erhältlichen Zertifikate.

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