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Testbogen: Anschlagen von Lasten

Testbogen: Anschlagen von Lasten

Testbogen für die theoretische und praktische Prüfung nach DGUV Regel 109-017
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Autoren

Technischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhaber & juristischer Leiter bei IAG Mainz 

Inhalt

Inhalt (für 10 Teilnehmer):
➔ Hinweise für den Dozenten/Prüfer
➔ Testbogen „Theoretische Prüfung“ (40 Fragen + Auswertungsschablonen für den Dozenten)
➔ Protokoll für die praktische Prüfung (Checkliste zur Bewertung für den Dozenten)
➔ Protokoll „Prüfungsergebnisse“ (für den Dozenten zur Zusammenfassung der Ergebnisse)

Ausführliche Beschreibung

Auf eine Qualifizierung zum Anschläger von Lasten hat lt. DGUV Regel 109-017 ein Nachweis der Befähigung in Form einer Lernerfolgskontrolle zu folgen.
Mit den Testbogen des Resch-Verlags kommen Sie dieser Forderung rechtssicher und effizient nach. Die Testbogen für die theoretische Prüfung sind auf das Lehrsystem „Sicheres Anschlagen von Lasten“ abgestimmt.
Die praktische Prüfung wird mittels eines Arbeitsauftrags durchgeführt, zu dessen Kontrolle der Prüfer eine Checkliste erhält, die durch Freifelder zusätzlich individuell angepasst werden kann.

Was ist neu?

  • Einarbeitung des aktuellen Stands der Technik sowie des Rechts (u. a. die DGUV Regel 109-017, Änderungen im Normenwerk etc.)
  • Die Autoren Timo und Bernd Zimmermann haben den Bereich des Anschlagens von Lasten beim Resch-Verlag übernommen und den Testbogen „Theoretische Prüfung“ umfassend überarbeitet.
  • Die Anzahl der Fragen im theoretischen Testbogen wurde auf 40 reduziert, um den zeitlichen Anforderungen aus der Praxis gerecht zu werden. Es ist weiterhin nur eine Antwort pro Frage richtig.
  • Integration von Abbildungen und Tabellen in den Testbogen, sodass dieser ohne zusätzliche Medien funktioniert.
  • Neue zusätzliche Checkliste zum Dokumentieren einer praktischen Prüfung

Hinweis: Nach erfolgreichem Bestehen dieses Testbogens sollte in Anlehnung an DGUV G 308-001 sowohl ein Fachausweis als auch ein Qualifikationszertifikat ausgestellt werden.

Mehr zum Thema, ab wann ein Kranführer auch zusätzlich als Anschläger qualifiziert werden muss, gibt es in einem Artikel auf der Seite des diesem Artikel.

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