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IAG-Lexikon

Beschränkungskontrolle

Definition: Beschränkungskontrolle

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Durch Beschränkungskontrollen findet die Überwachung der Beschränkung eines Geländes statt.

Neben dem Beschränkungswillen und der Beschränkungsvorkehrung muss der Verfügungsberechtigte (z. B. Betriebsinhaber) zusätzlich noch Beschränkungskontrollen vornehmen, d. h. er muss die Beschränkung überwachen.

So hat er z. B. Einfahrchipkarten oder Zugangsausweise regelmäßig zu kontrollieren.

Bringt er eine Schranke an, so hat diese einzelfall- bzw. personenbezogen zu funktionieren, d. h. sie darf nicht automatisch bei jedem Fahrzeug aufgehen. Das wäre dann nämlich wieder öffentlich, da ja für jedermann die Möglichkeit bestünde auf das Gelände zu gelangen.

Setzt der Unternehmer einen Pförtner ein, so muss dieser seiner Kontrollpflicht auch nachkommen und darf nur berechtigten Personen Zugang gewähren und nicht bloß „durchwinken“.

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