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IAG-Lexikon

Betriebsanweisung

Definition: Betriebsanweisung

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Die Betriebsanweisung ist eine betriebsbezogene Vorschrift.

Sie gibt auf der Grundlage der Vorschriften, der Betriebsanleitung und der Gefährdungsbeurteilung Anweisungen für ein sicherheits- und qualitätsgerechtes Arbeiten und Verhalten z. B. der Kranführer oder Gabelstaplerfahrer vor. Sie ist einer Dienstanweisung gleichzusetzen.

Beim Abfassen von Betriebsanweisungen sind neben der Kenntnis der Arbeitsprozesse auch Informationen zu den eingesetzten Materialien, Geräten, Maschinen, Persönlichen Schutzausrüstungen usw. erforderlich. Die Erstellung ist allgemeine Pflicht des Unternehmers und ist geregelt im ArbSchG § 4 Nr. 7:

Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten „geeignete Anweisungen zu erteilen“. Er kann diese Pflicht auf andere Personen – im Allgemeinen den zuständigen Vorgesetzten für einen bestimmten Arbeitsbereich – übertragen.

ArbSchG § 4
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