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IAG-Lexikon

CE-Zeichen

Definition: CE-Zeichen

Synonyme: CE-Kennzeichnung
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Das CE-Zeichen (oder CE-Kennzeichnung) ist eine Kennzeichnung, durch die der Hersteller / Importeur erklärt, dass sein Produkt (z. B. Kran oder Gabelstapler) den geltenden Vorschriften entspricht (z. B. MRL).

Ohne CE-Zeichen darf die Maschine nicht betrieben werden.

Die CE-Kennzeichnung bedeutet somit eine Vermutungswirkung für den Rechtsverkehr (zwischen Unternehmer, Gerätebediener, Verbraucher), dass das Produkt „sicher“ hergestellt wurde.

Das CE-Zeichen finden wir häufig auf Typenschildern an unseren Maschinen. Es darf nicht mit anderen Zeichen verwechselt werden können oder eigenmächtig „künstlerisch gestaltet“ werden. Auch darf es nicht in ein Firmenlogo „eingebaut“ werden. Es muss immer eindeutig klar und als CE-Zeichen unverwechselbar erkennbar sein.

Fehlt einem Produkt / einer Maschine das CE-Zeichen, so ist dies ein Mangel und berechtigt zur Gewährleistung des Herstellers bis hin zur Rückgabe der Sache (z. B. bei Weigerung, dies anzubringen).

Die CE-Kennzeichnung unterliegt anders als das GS-Zeichen grundsätzlich keiner vorherigen staatlichen Prüfung, bevor das Produkt in den Verkehr gebracht wird.

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