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IAG-Lexikon

Kommissioniergerät

Definition: Kommissioniergerät

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Kommissioniergeräte sind nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" definiert als Flurförderzeuge

  • ohne Standplatz oder
  • mit nicht hebbarem Standplatz oder
  • mit einem bis 1,2m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer.

Ein Kommissioniergerät kann demnach auch ein Mitgänger-Flurförderzeug sein, wenn es zum Kommissionieren eingesetzt wird.

Die Bauart der Kommissioniergeräte gehört zu der Überkategorie der Kommissionierfahrzeuge und lässt sich von den Kommissionierstaplern abgrenzen.

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