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Definition: Kommissioniergerät
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Kommissioniergeräte sind nach der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" definiert als Flurförderzeuge
- ohne Standplatz oder
- mit nicht hebbarem Standplatz oder
- mit einem bis 1,2m über Flur hebbaren Standplatz für den Kommissionierer.
Ein Kommissioniergerät kann demnach auch ein Mitgänger-Flurförderzeug sein, wenn es zum Kommissionieren eingesetzt wird.
Die Bauart der Kommissioniergeräte gehört zu der Überkategorie der Kommissionierfahrzeuge und lässt sich von den Kommissionierstaplern abgrenzen.
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