
Definition: öffentlicher Verkehrsraum

öffentlicher Verkehrsraum ist der Bereich, der für jedermann zugänglich ist und auch tatsächlich so benutzt wird, z. B. Straßen, Wege und Plätze.
Auch ein Betriebsgelände kann öffentlicher Verkehrsraum sein, wenn es nämlich ohne Absperrung und Eingangskontrolle frei zugänglich ist.