Definition: Nicht öffentlicher Verkehrsraum
Ein nicht öffentlicher Verkehrsraum ist im Vergleich zum öffentlichen Verkehrsraum ein Gelände, das folgende zwei Bedingungen erfüllt:
- Der Bereich kann nicht von jedermann benutzt werden und
- der Bereich wird tatsächlich nicht von Außenstehenden genutzt.
Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein nicht öffentlicher Verkehrsraum vorliegt:
- Beschränkungswille
- Beschränkungsvorkehrung / Beschränkungsmaßnahme
- Beschränkungskontrolle
Ob diese drei Voraussetzung ausreichend umgesetzt wurden, wird in der Praxis meist erst nach einem Streitfall / Unfall gerichtlich in einer Einzelfallentscheidung geklärt. Ein Gelände, dass diese Anforderungen nicht erfüllt, wird dann häufig als tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum eingestuft. Mehr dazu im verlinkten Artikel.
Beschränkungswille
Der Beschränkungswille sagt zunächst nur aus, dass der sogenannte Verfügungsberechtigte des Grundstücks nicht möchte, dass die Öffentlichkeit / Allgemeinheit den Bereich betritt. Dieser Wille wird häufig mit Schildern zum Ausdruck gebracht.
Diese Schilder alleine genügen allerdings nicht, um als nicht öffentlicher Verkehrsraum angesehen zu werden. Es fehlen noch Beschränkungsvorkehrungen und Beschränkungskontrollen.
Beschränkungsvorkehrung
Beschränkungsvorkehrungen sind Maßnahmen, die die Öffentlichkeit tatsächlich physisch daran hindern, ein Gelände zu betreten.
Beispiele:
- Zaun
- Schranke
- Tor
- Mauer
- Drehtür, Drehkreuz
Beschränkungskontrolle
Da bestimmte Personen Zugang zum Gelände haben müssen, muss auch die Beschränkungsvorkehrung zeitweise aufgehoben werden. Dies darf allerdings nicht einfach so passieren, sondern es muss eine Kontrolle stattfinden.
Kontrollmöglichkeiten können sein
- Pförtner
- Ausweis / Mitarbeiterausweise vorzeigen
- Elektronische Systeme mit Chipkarten oder Transpondern
Eine Schranke oder ein Tor, das dauerhaft offensteht ist keine Zielführende Beschränkungsvorkehrung. Für die Zeit wo es offen steht, muss eine Beschränkungskontrolle stattfinden.
Nur durch die Beschränkungskontrolle wird sichergestellt, dass nur bestimmte Personen Zugang zum Gelände haben. Das sollten dann nur Personen sein, die eine Sicherheitsunterweisung für den Betrieb erhalten haben und z. B. über die betriebsinterne Verkehrsregelung etc. unterwiesen wurden.