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nicht öffentlicher Verkehrsraum

Definition: nicht öffentlicher Verkehrsraum

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Ein nicht öffentlicher Verkehrsraum ist ein Gelände, das nicht tatsächlich von jedermann benutzt werden kann und auch nicht genutzt wird.

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein nicht öffentlicher Verkehrsraum vorliegt:

  1. Beschränkungswille
  2. Beschränkungsvorkehrung
  3. Beschränkungskontrolle
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