
Definition: rechtlich vorgegebener öffentlicher Verkehrsraum
Synonyme: wegerechtlich gewidmeter Verkehrsraum

Als rechtlich vorgegebener öffentlicher Verkehrsraum (auch wegerechtlich gewidmeter Verkehrsraum) werden alle nach dem Bundes- oder Landesrecht dem allgemeinen Verkehr gewidmeten (= dafür vorgesehene) Straßen, Wege und Plätze (z. B. Bundes-, Landes-, Gemeindestraßen, Bürgersteige, öffentliche Plätze wie Rathausvorplätze, Parkhäuser von Städten und Gemeinden) bezeichnet.