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IAG-Lexikon

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Definition: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

Synonyme: bbH
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Unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit versteht man nach § 30a der StVZO folgendes:

"Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann"

§ 30a StVZO Abs. 1

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird häufig mit bbH abgekürzt und auch auch "durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit" genannt.

Sie ist unter anderem relevant für:

  • Benötigte Führerscheinklasse bei Fahrt mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr
  • Pflicht zur Zulassung oder Versicherung beim Betrieb von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
  • Klassifizierung von Mitgänger-Flurförderzeugen mit ausklappbarem Fahrerstand als Mitgänger-Flurförderzeug oder Flurförderzeug mit Fahrerstand.

Zu der Fragestellung, ob eine nachträgliche elektronische Drosselung die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit senkt haben wir hier einen Artikel verfasst.

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