
Definition: Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
Synonyme: bbH

Unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit versteht man nach § 30a der StVZO folgendes:
"Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner vom Hersteller konstruktiv vorgegebenen Bauart oder infolge der Wirksamkeit zusätzlicher technischer Maßnahmen auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann"
§ 30a StVZO Abs. 1
Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wird häufig mit bbH abgekürzt und auch auch "durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit" genannt.
Sie ist unter anderem relevant für:
- Benötigte Führerscheinklasse bei Fahrt mit Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr
- Pflicht zur Zulassung oder Versicherung beim Betrieb von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
- Klassifizierung von Mitgänger-Flurförderzeugen mit ausklappbarem Fahrerstand als Mitgänger-Flurförderzeug oder Flurförderzeug mit Fahrerstand.
Zu der Fragestellung, ob eine nachträgliche elektronische Drosselung die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit senkt haben wir hier einen Artikel verfasst.
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