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IAG-Lexikon

Kraftarm

Definition: Kraftarm

Synonyme: Staplerarm, Gegengewichtsarm
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Als Kraftarm (bei Gabelstaplern seltener auch Staplerarm oder Gegengewichtsarm genannt) wird der Hebelarm bezeichnet, mit dem die Gewichtskraft der Maschine bei einem mobilen Arbeitsmittel (Flurförderzeug, Stapler, Kran, Baumaschine etc.) wirkt.

Die Länge des Kraftarms ist der horizontale Abstand zwischen dem Drehpunkt bzw. der Drehachse (meist die Räder oder Abstützungen) und dem Schwerpunkt der Maschine.

Im Gegensatz zum Lastarm verändert sich die Länge des Kraftarms in der Regel nicht, da sie nur von der Konstruktion der Maschine abhängt. Die Hersteller versuchen den Kraftarm möglichst lang zu gestalten, ohne die Maschine zu groß / lang werden zu lassen. Das erreichen sie, in dem schwere Gegengewichte im Heck von z. B einem Gabelstapler verbaut werden. Dadurch wandert der Maschinenschwerpunkt nach hinten und der Kraftarm wird länger.

Das Gewicht der Maschine in Kombination mit dem Kraftarm erzeug das Kraftmoment, das z. B. einen Stapler versucht am Boden zu halten.

Die Gegenspieler sind der Lastarm bzw. das Lastmoment.

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