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IAG-Lexikon

Leichtfahrzeug

Definition: Leichtfahrzeug

Synonyme: Leichtkraftfahrzeug
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Ein Leichtfahrzeug (auch Leichtkraftfahrzeug) ist nach § 2 Nr. 12 der FZV ein vierrädriges Fahrzeug mit

  • einer Leermasse von ≤ 350 kg ohne die Masse der Elektrofahrzeugbatterie und
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 45 km/h.

Sie unterliegen nicht der Hauptuntersuchungspflicht (§ 29 StVZO i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 1f FZV)

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