Definition: Leichtfahrzeug
Synonyme: Leichtkraftfahrzeug
Ein Leichtfahrzeug (auch Leichtkraftfahrzeug) ist nach § 2 Nr. 12 der FZV ein vierrädriges Fahrzeug mit
- einer Leermasse von ≤ 350 kg ohne die Masse der Elektrofahrzeugbatterie und
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von ≤ 45 km/h.
Sie unterliegen nicht der Hauptuntersuchungspflicht (§ 29 StVZO i.V.m. § 3 Abs. 2 Nr. 1f FZV)
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