Definition: Schmalgang
Als Schmalgänge werden nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 68 "Flurförderzeuge" Verkehrswege für Flurförderzeuge in Regalanlagen bezeichnet, die keinen beidseitigen Sicherheitsabstand von jeweils mindestens 0,50 m aufweisen. Der Sicherheitsabstand wird gemessen zwischen den am weitesten ausladenden Teilen der Flurförderzeuge einschließlich ihrer Last und festen Teilen der Umgebung.
In einem einem Schmalgang werden meist spezielle Schmalgangstapler (meist Dreiseitenstapler) eingesetzt, die zwangsgeführt werden. Zudem sind in Schmalgängen aufgrund des fehlenden Sicherheitsabstandes Personensicherungsmaßnahmen zu ergreifen (s. a. DGUV I 208-030 "Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen").
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