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IAG-Lexikon

Verladeanweisung

Definition: Verladeanweisung

Synonyme: Ladeanweisung
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Die Verladeanweisung ist eine Art Betriebsanweisung, die konkrete betriebliche Maßnahmen beschreibt, wie die Verladung und Ladungssicherung für bestimmte Güter unter bestimmten Voraussetzungen auszusehen hat (nach den anerkannten Regeln der Technik, z. B. VDI 2700).

Das Ziel ist dabei die Durchführung wiederkehrende Transportaufgaben

  • mit gleichbleibender Qualität
  • ohne Schaden für sich selbst oder andere Personen

Inhalte einer Ladeanweisung

Inhalte können u. a. sein:

  • örtlicher Geltungsbereich (z. B. Firma, Lager)
  • sachlicher Geltungsbereich (Art des Ladegutes)
  • Beschreibung der eingesetzten Fahrzeuge
  • erforderliche Zurr- und Hilfsmittel
  • Ladungssicherungsmaßnahmen
  • Schutzmaßnahmen (z. B. Absperrung des Arbeitsbereiches)
  • Datum, Unterschrift (Freigabe des Unternehmers bzw. Verantwortlichen)

Für Beschäftigte ist die Verladeanweisung verpflichtend. Sie müssen entsprechend unterwiesen werden, bevor sie mit der Verladung und der Ladungssicherung beauftragt werden.

Für den Vorgesetzten bzw. den Betreiber ist die Verladeanweisung der Nachweis seiner Verantwortung aus dem Arbeitsschutz- und Verkehrsrecht.

Wer erstellt Verladeanweisungen?

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