IAG Mainz Logo

IAG-Lexikon

Zurrpunkt

Definition: Zurrpunkt

IAG Mainz Logo mit türkisem Hintergrund

Ein  Zurrpunkt ist meist ein Zurrbügel, Ring oder Schäkel, der ab Werk oder nachträglich im Ladeboden eines Fahrzeugs montiert ist.

Er dient dazu, den Haken eines Zurrmittels (Spanngurte / Zurrgurte, -drahtseile oder -ketten) zu befestigen. Sie übertragen die beim Festzurren auftretenden Kräfte auf die tragenden Elemente des Transportfahrzeuges.

Auch an der Ladung können Zurrpunkte angebracht sein, um die Ladung bspw. mittels Diagonalzurren zu sichern.

Ein besonderer Zurrpunkt ist die Zurrmulde.

Belastbarkeit

Zurrpunkte verfügen über eine vorgegebene Belastbarkeit – je nach Material, Größe und Stärke. Die Höhe der Belastbarkeit (zuläassige Zugkraft) muss direkt am Zurrpunkt gekennzeichnet sein. Das Zurrmittel muss passend zu den Zurrpunkten ausgewählt werden.

Unternehmen sind dazu verpflichtet ihre Transportfahrzeuge für die gewerbliche Güterbeförderung (bspw. Lkw-Tieflader, Pritschenfahrzeuge, Kleintransporter) mit Zurrpunkten auszustatten.

Die rechtliche Grundlage für Zurrpunkte ist die Norm DIN EN 12640.

homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuindent-increase