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Darf ein Ausbilder einen ausländischen Befähigungsnachweis (Fahrausweis, z. B. Staplerschein) umschreiben?

April, 2022

Darf ein Ausbilder einen ausländischen Befähigungsnachweis (Fahrausweis, z. B. Staplerschein) umschreiben?

Einen Befähigungsnachweis aus dem Ausland sollten Sie als Ausbilder nicht in einen deutschen Ausweis umschreiben. Stattdessen sollten Sie den Mitarbeiter erneut in Theorie und Praxis prüfen.

Beispiel

Ein neu eingestellter Staplerfahrer kommt mit einem polnischen Staplerschein zu Ihnen und möchte diesen gerne in einen deutschen Ausweis umgeschrieben haben.

Was Sie als Ausbilder nicht tun sollten

Einen Befähigungsnachweis aus dem Ausland sollten Sie als Ausbilder nicht einfach so in einen deutschen Ausweis umschreiben. Dies hat unter anderem folgende Gründe, die meistens zutreffen (dies gilt nicht nur für Staplerscheine, sondern für alle Befähigungsnachweise):

  • Sie kennen die Person nicht, die den Mitarbeiter im Ausland ausgebildet hat.
  • Sie wissen dementsprechend auch nicht wie lange und mit welchen Inhalten ausgebildet wurde.
  • Häufig gibt es im Ausland keine Ausbildungsgrundsätze.
  • Sie kennen die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln der Technik im Ausland nicht.

Was Sie stattdessen tun sollten

Das Mindeste, das Sie tun sollten, um rechtssicher zu sein, ist, den Mitarbeiter erneut in Theorie und Praxis nach den in Deutschland geltenden Ausbildungsgrundsätzen zu prüfen und dies zu dokumentieren.

Hierbei ist aber zusätzlich Wert darauf zu legen, dass der "ausländische" Mitarbeiter in deutschen Rechtsgrundlagen geschult und unterwiesen werden muss, bevor er eingesetzt wird. Diese Unterweisung ist zumindest zu dokumentieren - sicherer im Sinne der Rechtsklarheit ist es aber, sie abzuprüfen.

Wenn die Prüfungen problemlos bestanden wurden, können Sie einen deutschen Befähigungsnachweis mit Ihrer Unterschrift ausstellen.

Wenn es Auffälligkeiten bei den Prüfungen gab, dann lassen Sie den Mitarbeiter lieber nochmals eine Schulung in Theorie und Praxis durchlaufen. Um noch sicherer zu sein, können Sie auch im Vorhinein erst eine Schulung durchführen bevor Sie den Mitarbeiter abprüfen.

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