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Dürfen ausländische Befähigungsnachweise (Fahrausweis, Staplerschein etc.) umgeschrieben werden?

April, 2022

Einen Befähigungsnachweis (Fahrausweis, Staplerschein, Kranschein etc.) aus dem Ausland sollten Sie als Ausbilder nicht einfach so in einen deutschen Ausweis umschreiben. Stattdessen sollten Sie den Mitarbeiter erneut in Theorie und Praxis prüfen, damit Sie sich selbst von dem Kenntnisstand des Mitarbeiters überzeugen können.

Beispiel

Ein neu eingestellter Staplerfahrer kommt mit einem polnischen Staplerschein zu Ihnen und möchte diesen gerne in einen deutschen Ausweis umgeschrieben haben.

Was Sie als Ausbilder nicht tun sollten

Einen Befähigungsnachweis aus dem Ausland sollten Sie als Ausbilder nicht einfach so in einen deutschen Ausweis umschreiben. Dies hat unter anderem folgende Gründe, die meistens zutreffen (dies gilt nicht nur für Staplerscheine, sondern für alle Befähigungsnachweise):

  • Sie kennen die Person nicht, die den Mitarbeiter im Ausland ausgebildet hat.
  • Sie wissen dementsprechend auch nicht wie lange und mit welchen Inhalten ausgebildet wurde.
  • Teilweise gibt es im Ausland keine Ausbildungsgrundsätze, die Schulungsinhalte und Dauer regeln.
  • Sie kennen die geltenden Gesetze, Vorschriften und Regeln der Technik im Ausland nicht.

Stellen Sie einfach einen neuen Befähigungsnachweis aus, haften Sie u. U. im Fall der Fälle für eine wohlmöglich unzureichende Qualifizierung, die im Ausland stattgefunden hat, obwohl Sie diese gar nicht selbst durchgeführt haben, da Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie den Mitarbeiter selbst nach deutschen Vorgaben geschult haben. Sie haften also potenziell für die Fehler einer anderen Person.

Was Sie stattdessen tun sollten

Das Mindeste, das Sie tun sollten, um rechtssicher zu sein, ist, den Mitarbeiter erneut in Theorie und Praxis nach den in Deutschland geltenden Ausbildungsgrundsätzen zu prüfen und dies zu dokumentieren. Wenn die Person bereits vernünftig auf das Arbeitsmittel qualifiziert wurde, sollten die Prüfungen kein Problem darstellen.

Für die Prüfung können Sie die rechtssicheren Prüfungsbögen (inkl. Protokoll für die praktische Prüfung) vom Resch-Verlag nutzen.

Testbogen für die Flurförderzeugführer / Staplerfahrer Prüfung - Resch-Verlag und Bernd Zimmermann / IAG Mainz
Testbogen vom Resch-Verlag für Flurförderzeuge, Krane und mehr.

Hierbei ist aber zusätzlich Wert darauf zu legen, dass der Mitarbeiter bezüglich den deutschen Rechtsgrundlagen geschult und unterwiesen wird, bevor er eingesetzt wird, da sich die rechtlichen Vorgaben zu dem Land, in dem die Qualifizierung erworben wurde unterscheiden können. Diese Unterweisung ist zumindest zu dokumentieren - sicherer im Sinne der Rechtsklarheit ist es aber, sie abzuprüfen.

Wenn die Prüfungen problemlos bestanden wurden, können Sie einen deutschen Befähigungsnachweis mit Ihrer Unterschrift ausstellen, da Ihnen gegenüber die Befähigung nachgewiesen wurde.

Wenn es Auffälligkeiten bei den Prüfungen gab, dann lassen Sie den Mitarbeiter lieber nochmals eine komplette Schulung in Theorie und Praxis durchlaufen. Für die Durchführung der Qualifizierung sind die Lehrsysteme/Präsentationen vom Resch-Verlag anerkannt und in der Praxis erprobt.

Lehrsystem Krane für die Kranführerausbildung von Resch-Verlag und Bernd Zimmermann von IAG Mainz
Lehrsystem Krane für die Kranführerausbildung (auch für andere Arbeitsmittel erhältlich)

Wenn bereits viel Vorwissen und Erfahrung vorhanden ist, kann die Schulung entsprechend verkürzt werden. Um noch sicherer zu sein, können Sie auch im Vorhinein erst eine Schulung durchführen bevor Sie den Mitarbeiter abprüfen.

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