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Juli, 2024
Erschienen:
Betriebliche Prävention

Mit dem Einsatz mobiler Arbeitsmittel (z. B. Flurförderzeuge, Krane/Kräne oder Erdbaumaschinen) sind viele Gefahren verbunden, die zu Unfällen führen können. Dies bestätigen nicht zuletzt die jedes Jahr zahlreich an die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gemeldeten Arbeitsunfälle.

Um die Gefahren zu reduzieren, müssen Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, in der Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen ermittelt werden. Häufig wird dabei auf folgende Aspekte eingegangen:

  • Verlust der Standsicherheit / Umkippen der Maschine
  • Anfahren von Personen oder der Umgebung
  • Herabstürzen der Last oder Teile davon
  • Gefahr durch Abgase bei Verbrennungsmotoren

Unfälle zu verhindern ist zwar ein großer Teil des Arbeitsschutzes, ein nicht zu vernachlässigender Teil ist aber auch der Gesundheitsschutz. Selbst wenn es von heute auf Morgen keine Arbeitsunfälle mehr gäbe (man wird ja noch träumen dürfen), wäre die Gefährdungsbeurteilung weiterhin wichtig, da in ihr auch Aspekte berücksichtigt werden müssen, die die physische und psychische Gesundheit erhöhen, selbst, wenn keine direkte Unfallgefahr besteht.

Genau ein solcher Aspekt ist die Ergonomie, also die Anpassung der Arbeitsumgebung an den Menschen. Beim Einsatz von mobilen Arbeitsmitteln wirkt das Themenfeld der Ergonomie häufig unwichtig gegenüber den oben genannten offensichtlicheren Gefahren.

Wird die Ergonomie bei der technischen Ausstattung von mobilen Arbeitsmitteln und der Unterweisung des Bedienpersonals allerdings nicht berücksichtigt, können verschiedene Probleme entstehen:

  • falsches Heben von Hand
  • ungesunde Körperhaltung
  • Häufige Drehbewegungen, die zu Rücken- und Nackenschmerzen führen
  • Übermäßige Vibrationen und Stöße

Diese Faktoren wiederum führen häufig zu Berufskrankheiten oder begünstigen deren Entstehung.

Ergonomische Aspekte bekommen auch deshalb weniger Beachtung, da eine schlechte Ergonomie seltener direkte Unfallursache ist oder als solche angesehen wird. Nach dem Ansatz der „Behavior Based Safety“ verhält sich ein Mensch allerdings nur so sicher, wie es sein Umfeld ihm ermöglicht, weshalb ein unergonomisches Umfeld durchaus unfallbegünstigend sein kann.

Ein Beispiel:
Der Fahrer eines Gabelstaplers fährt rückwärts ohne sich umzudrehen und erfasst dabei eine Person.

Die zunächst eindeutige Unfallursache: Der Fahrer hat sich nicht umgedreht, wonach er scheinbar ganz alleine schuld an dem Unfall ist.

Die versteckte Unfallursache: Das Flurförderzeug verfügte über keinerlei Hilfsmittel wie Spiegel oder Kameras, die die Sicht nach hinten erleichtern und zumindest die Häufigkeit und Dauer des Umdrehens verringern können. Der Fahrer leidet deshalb an Rückenschmerzen, die ihn am regelmäßigen Umdrehen hinderten.

Ein unergonomischer Fahrerplatz wie im Beispiel führt über längere Zeit zu einer unsicheren Verhaltensweise und sogar zu einer vorzeitigen Einschränkung der körperlichen Eignung. Deshalb sollte man einen Fahrer, der sich nicht umdreht, nicht immer nur tadeln, sondern nachfragen wieso er oder sie sich so verhält und wie man dem entgegenwirken könnte. Das Beispiel zeigt auch, dass der Arbeitgeber, der das Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, auch bei solchen Unfällen mitverantwortlich sein kann, die scheinbar durch offensichtliches Fehlverhalten der Bediener verursacht wurden.

Um ausgewählte Möglichkeiten, wie man ein sicherheitsgerechtes Verhalten beim Steuern mobiler Arbeitsmittel durch bessere Ergonomie erleichtern und fördern kann, geht es in diesem Beitrag.

Die Inhalte dieses Artikels lassen sich hauptsächlich übertragen auf folgende mobile Arbeitsmittel:

  • Flurförderzeuge wie Gabelstapler
  • Teleskopmaschinen (Teleskopstapler, Teleskoplader)
  • Erdbaumaschinen wie Bagger oder Lader

Auf- und Absteigen

Viele Unfälle passieren bereits vor der eigentlichen Arbeit bei „einfachen“ Tätigkeiten wie dem Ein- und Aussteigen in bzw. aus dem Fahrzeug. Gerade bei größeren Maschinen zählt der Absturz beim Auf- und Absteigen zu den häufigsten und doch vermeidbarsten Unfällen. Die Hersteller sehen zum Verhindern dieser Unfälle standardmäßig Auftrittsstufen und Haltegriffe für ein ergonomisches Auf- und Absteigen vor.

Richtig in Teleskopstapler einsteigen
Langsam rückwärts absteigen anstatt vorwärts abzuspringen verhindert Unfälle

Die Aufgabe des Arbeitgebers ist es lediglich im Rahmen der Qualifizierung des Bedienpersonals darauf hinzuweisen, dass diese vom Hersteller vorgesehenen Hilfsmittel auch verwendet werden und sicherheitsgerecht vorwärts auf- und rückwärts abgestiegen wird. Dabei sollten immer drei Punkte Kontakt mit dem Fahrzeug haben, sodass immer nur eine Hand oder ein Fuß die Position wechselt.

Wird wie so oft stattdessen vorwärts aus der Maschine abgesprungen, ist der Aufprall hart und alles andere als gelenkschonend. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird eine Bodenunebenheit oder eine Öllache irgendwann dazu führen, dass man umknickt oder ausrutscht.

Lehrsystem Teleskopmaschinen »Sicheres Bedienen von Teleskopmaschinen«
Dieses und viele weitere Themen werden in dieser Schulungs-Präsentation behandelt.
Resch-Verlag)

Fahrersitz einstellen

Mittlerweile sind Fahrersitze standardmäßig verstellbar. Hier ist die Ergonomie also ebenfalls bereits herstellerseits auf technischer Ebene bedacht und muss nur noch im Rahmen der Qualifizierung oder Einweisung an das Bedienpersonal vermittelt werden.

Fahrersitz einstellen an Stapler, Radlader oder Bagger
Die Federung des Sitzes muss vor Arbeitsbeginn auf das Fahrergewicht eingestellt werden.

Zunächst ist die Position des Sitzes so einzustellen, dass die Pedalerie bequem erreicht werden kann (rechter Hebel auf dem Bild). Zusätzlich ist die Steifigkeit des Sitzes vor Arbeitsbeginn auf das Fahrergewicht einzustellen (linker Hebel auf dem Bild).

Mobile Arbeitsmittel haben i. d. R. keine Federung an den einzelnen Rädern, wie es bei einem Pkw der Fall ist. Stattdessen ist der Sitz selbst federnd gelagert, um Vibrationen und Unebenheiten des Bodens nicht direkt auf den Fahrer weiterzuleiten. Für eine angenehme(re) Fahrt ist es essenziell, dass die Steifigkeit der Feder zum Gewicht des Fahrers passt, damit v. a. die Wirbelsäule weniger durch Stöße belastet wird. Umso wichtiger ist dies, wenn auf unebenem Boden gefahren wird.

Abgesehen vom Sitz kann oft auch die Position des Lenkrades (Höhe, Abstand, Neigung) sowie die rechte Armlehne mit den integrierten Bedienelementen eingestellt werden. Wie das bei den jeweiligen konkreten Maschinen im Betrieb funktioniert, muss den Bedienpersonen im Rahmen der Einweisung in die Geräte (betriebliche Qualifizierung) mitgeteilt werden.

Neigbare Fahrersitze

Nicht standardmäßig verbaut hingegen sind neigbare Sitze. Diese sind sinnvoll bei Arbeitsmitteln, bei denen der Fahrer häufig in die Höhe schauen muss, z. B. bei Flurförderzeugen mit hohem Hubmast wie einem Schubmaststapler.

Das Neigen des Kopfes nach hinten ist für die Wirbelsäule eine auf Dauer ungesunde Haltung, die gesundheitliche Konsequenzen haben kann. Wird stattdessen der gesamte Rücken ab der Hüfte nach hinten geneigt, in dem sich die Rückenlehne des Sitzes inkl. Kopfstütze neigt, ist dies wesentlich ergonomischer.

Der Fahrer wird dadurch öfter und länger nach oben schauen zu der Last, die ein- oder ausgelagert wird und die Strecke, die aufgrund der anstrengenden Körperhaltung „blind“ gearbeitet wird, wird reduziert, was die Sicherheit erhöht.

Neigbare Fahrerkabine

Ein ähnliches Ziel wie die neigbaren Sitze verfolgt auch die neigbare Fahrerkabine. Neben der ergonomischeren Haltung stellen neigbare geschlossene Fahrerkabinen auch sicher, dass man beim Sehen in die Höhe weiterhin durch die Windschutzscheibe sehen kann, sodass möglichst keine Teile des Rahmens der Fahrerkabine oder des Fahrerschutzdachs die Sicht versperren.

Neigbare Kippkabine Teleskopstapler Merlo
Neigbare geschlossene Fahrerkabine einer Teleskopmaschine
(Bild: Merlo Deutschland GmbH)

Drehbare Sitze

Eine weitere auf Dauer ungesunde Körperhaltung ist die Drehbewegung des Rückens und Kopfes beim Rückwärtsfahren. Die Folge ist häufig, dass anstelle des ganzen Rumpfes lediglich der Kopf leicht gedreht wird, wodurch nur ein kleiner Teil der Fahrbahn hinter dem Fahrzeug eingesehen werden kann und ein toter Winkel unbeobachtet bleibt.

Abhilfe schaffen hierbei drehbare Sitze oder Kabinen. Nach einer Drehung um 90 Grad sitzt der Fahrer oder die Fahrerin quer zur Fahrbahn, wodurch der Kopf nur noch seitlich gedreht werden muss, um die Fahrbahn zu überblicken.

Drehsitz Gabelstapler Linde
Drehbarer Sitz
(Bild: Linde Material Handling GmbH)
Drehbare Fahrerkabine Gabelstapler Linde
Drehbare Fahrerkabine
(Bild: Linde Material Handling GmbH)

Dies ist immer dann sinnvoll, wenn häufig und über längere Strecken rückwärtsgefahren werden muss. Spätestens, wenn überwiegend (mehr als 50 %) rückwärtsgefahren wird, sollten technische Hilfsmittel durch den Arbeitsgeber zur Verfügung gestellt werden (wenn die Arbeitsprozesse nicht anderweitig verändert werden können). Im Voraus sollten die Arbeitsabläufe allerdings so angepasst werden, dass die Notwendigkeit des Rückwärtsfahrens möglichst minimiert wird.

Hinweis: Durch die veränderte Blickrichtung fühlt sich das Fahren und Lenken zunächst nicht mehr intuitiv an. Es empfiehlt sich für solch ausgerüstete Fahrzeuge eine Zusatzqualifizierung (i. A. a. DGUV Grundsatz 308-001) durchzuführen und sich als Arbeitgeber die Befähigung erneut nachweisen zu lassen. Anschließend sollten die Fahraufträge entsprechend angepasst werden, sodass genau geregelt wird, welche Person diese Fahrzeuge steuern darf.

Zusatzqualifizierung Schubmaststapler
Präsentation für die Schubmaststapler-Schulung. Auch bei dieser Bauart ist der Sitz quer zur Fahrtrichtung. (© Resch-Verlag)

Einrichtungen für bessere Sicht

Mobile Arbeitsmittel dürfen nach den jeweils anwendbaren Unfallverhütungsvorschriften und DGUV Regeln vom Bedienpersonal nur bei ausreichender Sicht verfahren werden. Zudem darf auch der Arbeitgeber nur mobile Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, die eine ausreichende Sicht gewährleisten (s. TRBS 2111 Teil 1 Punkt 3.1.1).

Zwei Möglichkeiten ausreichende Sicht zu gewährleisten, wenn dies durch das bloße Auge nicht möglich ist, sind Spiegel und Kamera-Monitor-Systeme.

Neben der Verbesserung der Sicht haben diese Systeme auch ergonomische Vorteile: Sie entlasten das Bedienpersonal dadurch, dass die Häufigkeit und Dauer des Umdrehens reduziert werden können. Es treten also zwei Aspekte gleichzeitig ein, die die Sicherheit erhöhen.

Hinweis: Die Hersteller der Maschinen geben aus Haftungsgründen häufig an, dass es sich nur um „Assistenzsysteme“ oder „Hilfsmittel“ handelt. So wird in Betriebsanleitungen bspw. oft ein Rückwärtsfahren ausschließlich nach Spiegeln verboten.

Aufkleber "Rückwärtsfahren nach Spiegel verboten" Gabelstapler
Aufkleber an einem Gabelstapler

Technische Hilfsmittel zur Verbesserung der Sicht entbinden also nicht vom tatsächlichen Umschauen. Vom Prinzip her ist dies auch sinnvoll, da Spiegel und Kameras die Realität nie so abbilden, wie man sie mit bloßem Auge wahrnimmt. Vor allem Entfernungen und Perspektiven werden häufig verzerrt dargestellt. Auf diesen Aspekt sollte in der Qualifizierung und Unterweisung des Fahr- und Steuerpersonals eingegangen werden.

Spiegel

Spiegel sind günstige Maßnahmen, die Sicht, den Überblick und auch die Ergonomie zu verbessern. Beim Einsatz eines mobilen Arbeitsmittels im öffentlichen Straßenverkehr sind diese als Teil der StVZO-Ausrüstung (Lichtanlage etc.) sogar Pflicht.

Spiegel an Mitgänger-Flurförderzeug
Spiegel an einem Mitgänger-Flurförderzeug
(Bild: Linde Material Handling GmbH)

Damit Spiegel effektiv genutzt werden können, müssen sie sauber sein (regelmäßiges Putzen!) und vor dem Einsatz auf die jeweilige Person eingestellt werden. Auch diese Tätigkeiten sind Teil der Qualifizierung des Bedienpersonals bzw. der Einweisung in die jeweiligen Fahrzeuge.

Wenn Spiegel an ihre Grenzen kommen, sind Kamera-Monitor-Systeme der nächste Schritt.

Kamera-Monitor-Systeme

Kamera-Monitor-Systeme werden häufig dort eingesetzt, wo tote Winkel vorhanden sind, die sonst nur über Spiegel-zu-Spiegel Konstruktionen eingesehen werden könnten. Dies ist z. B. der Fall bei großen Baumaschinen wie Baggern und Radladern. Spiegel-zu-Spiegel Systeme entsprechen dabei nicht dem Stand der Technik (TRBS 2111 Teil 1 Punkt 2.1) und sind daher nicht einzusetzen.

Durch den Einsatz von Kameras kann z. B. das gefährliche und zudem unergonomische Herauslehnen aus dem geöffneten Fenster der Fahrerkabine verhindert werden, da die betreffenden Bereiche nun bequem durch einen Blick auf den Monitor erfasst werden können.

Kamera-Monitor-Systeme sollten folgende Voraussetzungen erfüllen (TRBS 2111 Teil 1 Anhang Punkt 3):

  • Ausreichend großer Monitor (verhindert, dass beim Betrachten des Bildes eine nach vorne geneigte unergonomische Körperhaltung eingenommen werden muss)
  • Monitor dauerhaft zugeschaltet (nicht wie bspw. die Rückfahrkamera bei Pkws)
  • Monitor im vorderen Blickfeld des Fahrers positioniert (ansonsten sind auf Dauer anstrengende Drehbewegung zum Einsehen nötig)
  • klares Bild der Kamera bei verschiedenen Lichtverhältnissen (v. a. Dämmerung, Nacht) und bei Blendung (z. B. Arbeitsscheinwerfer, niedrigstehende Sonne)
  • niedrige Verzögerung zwischen Bildaufnahme und -darstellung
Rückfahrkamera an Bagger oder Radlader
Rückfahrkamera zur Einsicht des toten Winkels an einer Baumaschine

Neben der Einsicht von toten Winkeln können Kamera-Monitor-Systeme auch den Blick in der Höhe verbessern (z. B. Kameras an Gabelzinken) und ergonomischer gestalten - zusätzlich zu den bereits thematisierten neigbaren Sitzen und Kabinen.

Kamera an Gabelzinken Schubmaststapler
Kamera an Gabelzinken eines Schubmaststaplers
(Bild: Linde Material Handling GmbH)
Kamera Monitor System eines Schubmaststaplers
Kamera Monitor System eines Schubmaststaplers
(Bild: Linde Material Handling GmbH)

Eine Kamera unter den Gabelzinken ermöglicht präziseres und sichereres Einlagern in großen Höhen durch verbesserte Sicht bei gleichzeitig besserer Ergonomie.

Noch nicht allzu lange erhält auch KI (Künstliche Intelligenz) Einzug in die Kamera-Monitor-Systeme, allen voran, um Hindernisse und v. a. Personen zu erkennen.

Dabei gibt es verschiedene Implementierungsgrade. Bei KI-gestützten Assistenzsystemen findet meist nur eine reine Erkennung der Person mit Warnung an den Bediener statt. Bei modernen Sicherheitssystemen findet neben der Erkennung auch eine Vorhersage der Bewegung der Person statt. Diese Bewegung wird abgeglichen mit dem derzeitigen voraussichtlichen Fahrweg (laut Lenkeinschlag und Pedalstellung) des Fahrzeuges. Falls das System einen Kollisionskurs erkennt, wird eine Bremsung eingeleitet, ohne dass der Bediener diese selbst veranlasst.

Personenerkennung in Rückfahrkamera eines Staplers durch künstliche Intelligenz
Personenerkennung durch KI-unterstütztes Kamera-Monitor-System
(Bild: Linde Material Handling GmbH)

Fazit

Maßnahmen zur Verbesserung der Ergonomie können auf lange Sicht Unfälle verhindern. In Qualifizierungen und Unterweisungen sollten deshalb alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zur Verbesserung der Ergonomie in Theorie und Praxis thematisiert werden, damit sie vom Bedienpersonal auch verstanden und korrekt genutzt werden.

Neben rein ergonomischen Hilfsmitteln wie der Einstellung von Bedienelementen haben die technischen Maßnahmen häufig noch einen zusätzlichen Zweck, wie die Verbesserung der Sicht.

Nicht vergessen werden darf, dass das Bedienpersonal bei allen neuen oder der Veränderung/Erweiterung bestehender Arbeitsmittel ebenfalls unterwiesen werden muss. Ansonsten kann die Technik u. U. nicht sicherheitsgerecht eingesetzt werden.

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