Umgang mit Sprachbarrieren bei der Qualifizierung und Unterweisung im Arbeitsschutz


Eine Grundvoraussetzung für den Erfolg einer Schulung ist, dass man sich ausreichend verständigen kann. Nur so kann Wissen von den Unterweisenden an die Teilnehmenden übermittelt werden. Sind Sprachbarrieren vorhanden, wird dies erschwert und Qualifizierende/Unterweisende stehen vor der Herausforderung, wie sie trotzdem eine möglichst effektive Schulung gestalten können.
Bei Qualifizierungen und Unterweisungen geht es nicht zuletzt um die Sicherheit bei der Arbeit und auch um rechtliche Verantwortung, sodass man nicht immer einfach mit Wohlwollen ein Auge zudrücken kann. Bei Qualifizierungen werden zudem Prüfungen durchgeführt, die bestanden werden müssen, was erschwerend hinzukommt.
In diesem Artikel werden Möglichkeiten aufgezeigt, mit denen sich die Herausforderung von Kommunikationsschwierigkeiten besser bewältigen lässt, aber auch welche Risiken und welcher Mehraufwand damit einhergeht.
Dabei wird der Fokus auf die Qualifizierung von Bedienpersonal mobiler Arbeitsmittel (Flurförderzeuge/Gabelstapler, Krane, Erdbaumaschinen, Hubarbeitsbühnen etc.) gelegt, die Inhalte lassen sich allerdings auch auf andere Unterweisungen im Arbeitsschutz und prinzipiell auch auf Schulungen außerhalb des Arbeitsschutzes übertragen.
Es wird zudem davon ausgegangen, dass die Betriebssprache Deutsch ist, auch wenn dies selbst in Deutschland nicht immer der Fall ist – in der Raumfahrtbranche ist die Betriebssprache bspw. zumeist Englisch.
Letztendlich müssen sprachliche Herausforderungen im Betrieb gesamtheitlich gedacht und gelöst werden. Dieser Artikel richtet sich jedoch an Lehrende, weshalb hauptsächlich Möglichkeiten zur Durchführung von Qualifizierungen/Unterweisungen thematisiert werden.
Ausbilden in anderen Sprachen
Um Bedienpersonal rechtssicher qualifizieren/ausbilden zu können, ist ein Zertifikat eines erfolgreich absolvierten Ausbilderlehrgangs für das jeweilige Arbeitsmittel nötig. Diese Lehrgänge finden in der Regel in deutscher Sprache statt und auch das Lehrgangszertifikat wird auf Deutsch ausgestellt.
Hier stellt sich die Frage: Darf nach einem solchen Lehrgang überhaupt in anderen Sprachen als Deutsch ausgebildet werden?
Diese Frage lässt sich schnell mit „Ja“ beantworten. Die Qualifizierenden/Ausbilder sind für den Inhalt der Schulung verantwortlich. Solange sie in Ihrer Verantwortung sicherstellen können, dass der Inhalt auch von allen Teilnehmenden verstanden wurde, können sie in allen Sprachen ausbilden. Häufig sind z. B. Englischkenntnisse vorhanden, auf die man zurückgreifen kann, wenn es der Schulung hilft.
Dass der Inhalt tatsächlich angekommen ist, zeigen nicht zuletzt die theoretische und praktische Prüfung, die bei vorhandenen Sprachbarrieren häufig eine der größten Herausforderungen für die Teilnehmenden darstellen, weshalb darauf später separat eingegangen wird.
Beim Durchführen von Qualifizierungen und Unterweisungen in anderen Sprachen ist allerdings dennoch einiges zu beachten:
Die Sprache, auf der die Qualifizierung oder Unterweisung abgehalten wird, muss vom Qualifizierenden/Unterweisenden fließend beherrscht werden. Dabei ist nicht nur alltägliches Vokabular relevant, sondern auch wissenschaftliche, technische und rechtliche Begriffe. Selbst wenn man sich mit einer Sprache im Alltag also problemlos verständigen kann, bedarf es vor der Durchführung einer Qualifizierung für Bedienpersonal mobiler Arbeitsmittel meist dennoch intensive Vorbereitung.
Selbst wenn man die Sprache ausreichend beherrscht, dauert eine Schulung in einer Sprache, die man nicht regelmäßig spricht, meist länger, da man Dinge evtl. umschreiben muss oder Vokabeln nicht immer parat hat und ggf. nachschlagen muss. Es sollte also ein ausreichender zeitlicher Puffer eingebaut werden.
Damit eine Schulung ein sinnvolles Gesamtkonzept ergibt, sollte nicht nur das Gesprochene, sondern möglichst auch die verschriftlichten Schulungsunterlagen übersetzt werden, insbesondere die Präsentationsfolien, die meist die Grundlage der theoretischen Lehrinhalte darstellt.
In anderen Sprachen auszubilden ist logischerweise nur dann zielführend, wenn alle Teilnehmenden dieser Sprache ebenfalls hinreichend mächtig sind.
Als Abschluss einer Schulung, die auf Englisch gehalten wurde, können auch englische Befähigungsnachweise ausgestellt werden. Dies sorgt dafür, dass die Bedienpersonen die Inhalte des Fahrausweises oder Zertifikats besser verstehen. Diese Ausweise sind in Deutschland ebenso gültig wie die Version in deutscher Sprache, da auch in der englischen Variante bescheinigt wird, dass nach deutschen Rechtsvorgaben qualifiziert wurde. Sie sind demnach rechtlich gleichwertig zu deutschen Bedienerausweisen.

Arbeiten mit Dolmetschern
Eine Qualifizierung oder Unterweisung mit Hilfe eines Dolmetschers durchzuführen ist möglich, auch wenn dies mit einigen Herausforderungen verbunden ist.
Dadurch, dass das Gesagte zunächst immer übersetzt werden muss, muss man davon ausgehen, dass eine Schulung mit Dolmetscher mindestens doppelt so lang dauert als ohne Dolmetscher. Diese zusätzliche Dauer müssen die Verantwortlichen im Unternehmen bereit sein zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wenn für die Schulung externe Anbieter gebucht werden, entstehen dadurch auch Mehrkosten. Selten gibt es auch Schulungsanbieter am Markt, die Kurse explizit für andere Sprachen anbieten und sich selbst um die Auswahl eines passenden Dolmetschers kümmern.
Beim Arbeiten mit Dolmetschern verbleibt stets ein Restrisiko, da die Ausbilder nie genau wissen, was der Dolmetscher genau übersetzt. Der Ausbilder muss dem Dolmetscher also vertrauen können. Zwar zeigt auch hier nicht zuletzt die theoretische und praktische Prüfung, ob die Inhalte verstanden wurden und umgesetzt werden können, dennoch sei angemerkt, dass das Potenzial für inhaltliche Fehler und Missverständnisse steigt. Am Ende liegt es in der Verantwortung des Ausbilders zu entscheiden, ob der Erfolg der Schulung groß genug war, um den Teilnehmenden einen Befähigungsnachweis auszustellen.
Des Weiteren ergeben sich ähnliche Probleme wie beim Ausbilden in anderen Sprachen.
Ein Dolmetscher muss nicht nur alltägliche Vokabeln in beiden Sprachen (Sprache des Ausbilders und der Teilnehmer) beherrschen, sondern auch fachspezifische Begrifflichkeiten. Es ist also bei der Auswahl des Dolmetschers darauf zu achten, dass in den relevanten Sprachen ausreichende fachsprachliche Kompetenz vorhanden ist. Aus diesem Grund ist nicht immer ein professioneller Dolmetscher am besten geeignet. Jemand „aus der Praxis“, der beide benötigten Sprachen beherrscht, kann ebenfalls dafür eingesetzt werden.
Sollen beispielsweise Staplerfahrer in einer anderen Sprache als Deutsch qualifiziert werden, wäre ein bereits qualifizierter und verantwortungsbewusster Staplerfahrer aus dem jeweiligen Unternehmen, der Deutsch sowie die andere benötigte Sprache beherrscht, unter Umständen eine bessere Wahl als ein professioneller Dolmetscher, der sich mit Flurförderzeugen nicht auskennt.
Wie auch beim Durchführen der Schulung in einer anderen Sprache, ist der Einsatz von Dolmetschern nur dann sinnvoll, wenn alle Teilnehmenden der Schulung über ausreichende Sprachkenntnisse in deutsch oder in der gedolmetschten Sprache verfügen.
Bereitet man sich auf eine Schulung in deutscher Sprache vor und stellt erst bei Beginn fest, dass sprachliche Hürden vorhanden sind, ist es meist nicht möglich rechtzeitig einen Dolmetscher zu organisieren. Dann werden die restlichen Aspekte dieses Artikels umso wichtiger. Helfen allerdings auch sie nicht, ist oft nur ein Ersatztermin, bis zu dem ein Dolmetscher organisiert wurde, zielführend. Die Sprachkenntnisse sollten also bestenfalls weit genug im Voraus abgefragt werden.
Die Erfahrungsberichte vom Durchführen von Schulungen mit Dolmetschern reichen von „sehr anstrengend“ über „interessante Erfahrung“ bis hin zu „überhaupt kein Problem, wenn man den richtigen Dolmetscher an seiner Seite hat“.
In Zukunft wird künstliche Intelligenz eventuell eine echte Alternative im Bereich der Simultanübersetzung bieten. Auch jetzt schon kann man jedoch Übersetzungssoftware nutzen, um zumindest einzelne sperrige Begriffe schnell und einfach in andere Sprachen zu übersetzen.
Anpassung der Schulung
Egal, ob man eine Schulung
- auf Deutsch durchführt, die Teilnehmenden aber keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben,
- in einer anderen Sprache abhält oder
- mit einem Dolmetscher arbeitet,
in allen Fällen gilt, dass man für eine erfolgreiche Veranstaltung auch das Schulungskonzept gesamtheitlich hinsichtlich der Methodik und Didaktik überdenken sollte.
Aufbau der Schulung
Meist gibt es bei Qualifizierungen eine starre Teilung in einen theoretischen Teil, der in einem Schulungsraum stattfindet und einen praktischen Teil direkt am Arbeitsmittel. Dieser Aufbau ist allerdings nicht in Stein gemeißelt.
Es werden zwar über verschiedene Regeln der Technik (TRBS, DGUV Grundsätze, VDI-Richtlinien) bestimmte theoretische Inhalte für die Qualifizierungen der jeweiligen Arbeitsmittel vorgegeben, dies bedeutet allerdings nicht, dass man diese Inhalte nicht auch mit der Praxis kombinieren und direkt am Gerät erläutern kann. Auf physische Dinge zeigen, sie aus verschiedenen Blickwinkeln begutachten, sie anfassen, ausprobieren und daran Verhaltensweisen vorführen – all das hilft dem Verständnis meist mehr, als ein starres Bild mit einem Untertitel auf einer Vortragsfolie zu zeigen.
Am besten geeignet für solche Schulungskonzepte sind Räumlichkeiten, in denen sowohl Stühle, Tische und eine Leinwand/Bildschirm vorhanden ist, als auch genügend Platz und ggf. Belüftungsmöglichkeiten, um die Arbeitsmittel und Maschinen direkt im Schulungsraum unterzubringen sowie betreiben zu können. Dies geht selbstverständlich nur bis zu einer gewissen Größe von Arbeitsmitteln – einen Turmdrehkran wird man kaum in einem Schulungsraum aufbauen können. Um dieses Konzept auch dann nutzen zu können, sind möglichst originalgetreue und große Modelle hilfreich.
Da das Zuhören in einer noch neuen Zweitsprache für die meisten Menschen anstrengender ist als in der Muttersprache, sollten auch zusätzliche Pausen gemacht werden, was ebenfalls im Aufbau und Zeitplan der Schulung zu berücksichtigen ist.
Anpassung der Sprache
Für Menschen, die sich gerade noch im Lernprozess der deutschen Sprache befinden, sind vor allem Fachbegriffe schwierig zu verstehen. Das gleiche gilt für die Qualifizierenden/Unterweisenden, wenn sie in einer Sprache unterweisen, die sie nicht perfekt beherrschen. Auch bei der Arbeit mit Dolmetschern ist das Risiko für Fehlübersetzungen bei Fachbegriffen am höchsten.
Die Lehrenden müssen also überdenken, welche Fachbegriffe für das Verständnis des jeweiligen Themas unerlässlich sind und auf welche komplizierten Begrifflichkeiten auch verzichtet werden kann, ohne dass die Arbeitssicherheit darunter leidet und das fachliche Niveau zu sehr sinkt. Bei vorhandener Sprachbarriere ist hier weniger manchmal mehr – weniger Fachsprache kann zu mehr Verständnis führen.
Ein Beispiel: Hersteller von Maschinen müssen jeder Maschine eine sogenannte Konformitätserklärung beilegen, die besagt, dass die Maschine konform mit geltendem europäischem Recht gebaut wurde. Nun muss man sich die Frage stellen, ob das Wort „Konformitätserklärung“ tatsächlich genannt werden muss, oder ob es reicht zu erklären, dass die Hersteller nach europäischen Vorgaben bauen und dies dem Kunden auf einem Blatt Papier bescheinigen müssen.
Neben der Reduzierung der Fachbegriffe sollte auch generell darauf geachtet werden, in möglichst einfacher Sprache zu reden. Lange verschachtelte Sätze sollten vermieden werden, ebenso wie Redewendungen. Menschen mit starkem Dialekt sollten versuchen Hochdeutsch zu sprechen. Dialekte können sogar zwischen Personen, die gut deutsch sprechen zu einer „innerdeutschen“ Sprachbarriere führen.
Wichtig ist am Ende einzig und allein, dass das Gesamtverständnis für das jeweilige Thema vermittelt wurde und nicht, dass dabei möglichst viele Fachvokabeln in eloquent gestalteten Satzkonstruktionen untergebracht wurden.
Zusätzlich sollte die Sprechgeschwindigkeit nicht zu schnell und die Aussprache möglichst deutlich sein. Ebenso kommen der Gestik und Mimik eine höhere Bedeutung zu. Besonders Gesten, die den Inhalt verstärken, sind hilfreich:
- Nicken, Kopfschütteln
- Daumen hoch/runter
- Verdeutlichung von Abständen, Höhen, Breiten etc.
- Angeben von Richtungen
- Zeigen auf Körperteile, Bauteile etc.
Anpassung der Schulungsmedien
Ein Teil der Schulungsinhalte wird vermutlich immer in Form von Präsentationsfolien vermittelt.
Die Reduzierung von Fachbegriffen und das Nutzen einfacher Sprache betrifft also nicht nur die mündliche Erklärung, sondern auch die Schulungsmedien, insbesondere Präsentationsfolien.
Hat man mit sprachlichen Herausforderungen zu tun, ist es umso wichtiger, nicht zu textlastige Folien zu gestalten. Je intuitiver und mit je weniger Text sowie mündlicher Erläuterung eine Folie zu verstehen ist, desto besser ist meist der Lernerfolg.
Folgende Elemente sollten grundsätzlich und insbesondere bei vorhandenen Sprachbarrieren vermehrt genutzt werden:
- Aussagekräftige Fotos, Abbildungen, Grafiken, Piktogramme/Icons
- Sprachunabhängige Hinweise, ob abgebildete Handlungsweisen positiv oder negativ sind – z. B. ein grüner Daumen nach oben und ein roter Daumen nach unten bzw. ein grüner Haken oder rotes X
- Kreise, Linien, Pfeile, Lupen etc. auf Bildern, die hervorheben, worauf auf dem Bild zu achten ist
- Farbliche Kodierung von Elementen auf Bildern und im Text (z. B. ein blauer Pfeil, der auf ein Bauteil in einem Bild zeigt und im Text ist der Name des Bauteils ebenfalls blau hervorgehoben)
- Schrittweise Animationen, sodass stets nur die Elemente einer Folie zu sehen sind, über die gerade gesprochen wird
- Lehrvideos in einfacher Sprache
- 3D-Modelle

Text, der sich nicht vermeiden lässt, sollte übersichtlich in Stichpunkte unterteilt werden oder bestenfalls in geometrischen Formen in Flussdiagrammen o. dgl. dargestellt werden.

Prüfung als Hauptproblem
Erfahrungsberichte zeigen, dass man vom Inhalt einer Schulung durch Bilder, Videos, praktische Demonstrationen, Gestik und Mimik viel verstehen kann, auch wenn man eine Sprache nicht ausreichend beherrscht.
Standardmäßig findet allerdings zum Abschluss des theoretischen Teils eine schriftliche Prüfung über die Schulungsinhalte statt, wobei die Schriftform Probleme bereiten kann.
Dies betrifft im Übrigen nicht nur Personen, die eine Prüfung in einer Zweitsprache absolvieren. Es gibt auch viele deutschsprachige Menschen mit Lese- und/oder Rechtschreibschwäche (Legasthenie) bis hin zu Analphabetismus, für die eine schriftliche Prüfung ebenso eine größere Hürde bis hin zu einer unlösbaren Aufgabe darstellt.
Was für den mündlichen Vortrag und den Text auf Präsentationsfolien gilt, sollte deshalb auch auf die Prüfungsfragen übertragen werden: Einfache Sprache, kurze Sätze und nur notwendige Fachbegriffe verwenden.
Dadurch muss die Prüfung an sich nicht unbedingt einfacher werden, da immer noch das gleiche Wissen abgefragt werden soll. Es sollte bei einer Prüfung letztendlich darum gehen, ob die Inhalte der Schulung verstanden wurden und nicht darum, ob man die Fähigkeit hat, die Fragen und Antwortmöglichkeiten überhaupt zu verstehen, da diese missverständlich oder unnötig hochtrabend formuliert sind. Die Fragen und Antwortmöglichkeiten sollten immer nur so komplex sein wie es der Inhalt erfordert. Vor der Prüfung sollte zudem darauf hingewiesen werden, dass etwaige Fragen bezüglich der Formulierungen der Fragen gestattet sind.
Um die spätere Prüfungssituation besser einschätzen zu können, ist es hilfreich, dass Qualifizierende/Ausbilder bereits während der Schulung alle Teilnehmenden mit einbeziehen, mit ihnen interagieren und immer wieder mündliche Verständnisfragen gestellt werden sowie die Möglichkeit gegeben wird Rückfragen zu stellen.
Mündliche Prüfung
Stellt die Schriftform an sich ein Problem dar (kann auch bei Prüfungsangst der Fall sein), kann die theoretische Prüfung auch mündlich durchgeführt werden.
Dabei können in einem Vieraugengespräch prinzipiell die gleichen Fragen aus der schriftlichen Prüfung mündlich durchgesprochen werden. Eine mündliche Prüfung kann jedoch auch wie ein Gespräch gestaltet sein, in dem die Fragen integriert sind, sodass der Druck, den eine Prüfungssituation häufig auslöst, etwas reduziert wird.
Für die rechtliche Sicherheit sollte dabei stets auf eine ausreichende Dokumentation geachtet werden, sodass im Nachhinein noch nachvollziehbar ist, welche Fragen gestellt wurden, und ob die Antworten korrekt waren. Dabei kann ein Beisitzer unterstützen, sodass der Prüfer sich auf die Prüfung und der Beisitzer auf die Dokumentation konzentriert. Eine Ton- oder Videoaufnahme der mündlichen Prüfung wäre nur nach schriftlicher Zustimmung aller Beteiligten zulässig. Nicht zuletzt aus dem Grund der einfacheren Dokumentation ist die schriftliche Prüfung zumeist die erste Wahl.
Der abgefragte Informationsgehalt muss aber auch bei einer mündlichen Prüfung ausreichend sein, um entscheiden zu können, ob genug Wissen vorhanden ist, um ein Befähigungsnachweis ausstellen zu können bzw. den Teilnehmer zum praktischen Teil der Qualifizierung zuzulassen.
Wie auch bei dem Rest der Schulung muss auch bei einer mündlichen Prüfung mit einem erheblichen zeitlichen Mehraufwand gerechnet werden, da die Teilnehmenden die Prüfung einzeln nacheinander und nicht alle gleichzeitig absolvieren wie bei einer schriftlichen Prüfung.
Prüfung in anderen Sprachen
Soll auf eine schriftliche Prüfung nicht verzichtet werden, ist gleichzeitig in deutscher Sprache allerdings nicht möglich, können die Testbogen übersetzt werden.
Eine Möglichkeit ist, dass dies im Voraus geschieht und die Testbogen bereits in einer anderen Sprache gedruckt werden. Dies ist eine gute Möglichkeit, wenn man häufig Personen qualifiziert, die nur eine bestimmte Sprache sprechen. Schult man allerdings regelmäßig Personen mit unterschiedlichsten Muttersprachen, die kein Deutsch können, kann es zu einem hohen Aufwand führen, Testbogen in vielen verschiedenen Sprachen zur Verfügung zu stellen.
Gerade für solche Fälle eignet sich die zweite Möglichkeit: Den Teilnehmenden wird während der Prüfung erlaubt, den Testbogen mit dem Smartphone oder Tablet in die deutsche Sprache zu übersetzen. Mittlerweile ist es möglich, ein Foto vom Testbogen zu machen und in kostenlosen Apps die gewünschte Sprache auszuwählen, sodass direkt im Foto der Text übersetzt wird. Die Antworten geben die Teilnehmenden dann auf dem deutschen Testbogen. Diese Methode sollte jedoch nur dann gewählt werden, wenn der Ausbilder gewährleisten kann, dass die Smartphones nur zum Übersetzen und nicht zum Nachschlagen der Lösungen verwendet werden – dies kann z. B. bei einer großen Gruppe nicht mehr sichergestellt werden. Ebenso besteht das Risiko von Übersetzungsfehlern, was bei heutiger Übersetzungssoftware allerdings zunehmend geringer wird.
Wird die schriftliche Prüfung als dritte Möglichkeit mündlich von einem Dolmetscher übersetzt, während alle Teilnehmenden die Prüfung gleichzeitig absolvieren und ausfüllen, sei auf das Risiko hingewiesen, dass der Dolmetscher beim Übersetzen bereits die richtige Antwortmöglichkeit vorgeben könnte.
Rolle der Ausbilder bei der Integration
Wenn man alle diese Herausforderungen, Möglichkeiten und Notwendigkeiten für Veränderung liest, könnte man als Ausbilder zu dem Schluss kommen: „Das mache ich nicht. Ich mache nur Schulungen für Personen, die gut Deutsch sprechen.“
Selbst, wenn man sich dies vornehmen sollte, kann es passieren, dass trotzdem Menschen die Schulung besuchen, die nun mal nicht perfekt Deutsch sprechen. In den Ausschreibungen der Kurse wird zwar häufig auf „ausreichende Deutschkenntnisse“ als Anforderung zur Teilnahme hingewiesen, häufig melden sich die Teilnehmenden allerdings gar nicht selbst an, sondern werden bspw. vom Vorgesetzten oder dem Jobcenter angemeldet. Es ist demnach auch oft nicht die Schuld der Teilnehmenden, dass sie in einer Schulung sitzen, die eigentlich für Muttersprachler konzipiert ist.
Gänzlich kann man sich dieser Herausforderung also nicht entziehen und das sollte man auch nicht, da Ausbilder einen bedeutenden Teil zur Inklusion von Menschen und auch für die Integration von Geflüchteten leisten können.
Als Bediener von Flurförderzeugen, Baumaschinen, Kranen und Co. tätig zu sein, stellt einen relativ niederschwelligen Berufseinstieg dar. Es bietet eine Chance für alle, die keine anderweitigen Berufs- oder Studienabschlüsse haben oder auch dann, wenn diese Abschlüsse in Deutschland nicht oder noch nicht anerkannt wurden. Die Qualifikation zum Maschinenführer kann also die Tür in die Arbeitswelt öffnen, deren Umfeld für die Integration äußerst wichtig ist.
Sprachbarrieren sind letztlich nicht nur ein Thema der Qualifizierung, sondern auch danach im gesamten Betriebsalltag präsent. Es müssen schriftliche Betriebsanweisungen, mündliche Arbeitsanweisungen etc. verstanden werden, die häufig in deutscher Sprache stattfinden. Das Ziel ist also meist die deutsche Sprache ausreichend zu erlernen, wenn die betriebliche Sprache Deutsch ist.
Ein Ausbilder trifft die Menschen jedoch am ehesten bereits am Anfang dieses Sprachlernprozesses und steht daher, was Sprachbarrieren angeht, oft vor der größten Herausforderung. Das betriebliche Umfeld, in dem die Maschinenführer nach einer erfolgreichen Qualifizierung arbeiten, unterstützt dann enorm dabei, die Sprache zu lernen. Diese Möglichkeit wird den Menschen jedoch verwehrt, wenn ihnen bereits die Möglichkeit zur Qualifizierung genommen wird.
Fazit
Es gibt viele Möglichkeiten, die Herausforderung der Sprachbarriere in einer Schulung einfacher zu meistern. Doch auch, wenn man alle Tipps aus diesem Artikel beachtet, wird es immer noch eine Herausforderung bleiben. Bei jeder genannten Möglichkeit sollte zudem auch klar geworden sein, dass es Risiken und Mehraufwand geben kann.
Zeit ist dabei ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Schulung – trotz vorhandener Kommunikationsschwierigkeiten. Übersetzen, Umschreiben, Nachschlagen, Wiederholen, Vorführen: All das braucht Zeit. Ist ein Unternehmer also nicht bereit mehr Zeit für die Qualifizierung zur Verfügung zu stellen als dies normalerweise der Fall ist, kann die Schulung bereits zum Scheitern verurteilt sein, bevor sie überhaupt begonnen hat.
Doch auch mit uferlos Zeit, wird ein Lehrgang nur dann erfolgreich für alle Beteiligten, wenn auch die verwendete Sprache und die Schulungsmedien neu gedacht werden. Die Anforderungen an eine Schulung haben sich dahingehend in den letzten zehn Jahren verändert und es ist nun die Aufgabe der Qualifizierenden/Ausbilder die Schulung entsprechend anzupassen.
Dadurch wird die Veranstaltung nicht nur einfacher verständlich für Personen, die gerade erst Deutsch lernen, sondern im Allgemeinen inklusiver auch für Menschen mit Legasthenie, Analphabetismus und auch verschiedenen geistigen Behinderungen. Durch neu gedachte methodische und didaktische Konzepte entwickelt man sich als Ausbilder/Unterweiser weiter, sodass generell alle Teilnehmenden profitieren, auch bei Schulungen auf Deutsch, bei denen keine sprachlichen Hürden bestehen.
Am Ende der Veranstaltung muss aber stets auch bedacht werden, dass mit der Unterschrift auf dem ausgestellten Befähigungsnachweis (Fahrausweis (z. B. Staplerschein) + Qualifikationszertifikat) stets auch Verantwortung einhergeht.
Kann ein Ausbilder mit gutem gewissem bescheinigen, dass ein Teilnehmer das theoretische Wissen über die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels hat und dies auch in der Praxis umsetzen konnte, steht einer Unterschrift nichts im Wege – auch wenn die Deutschkenntnisse der Person noch nicht ausreichend sind. Mit den unterschiedlichen Sprachniveaus umzugehen ist nach der Qualifizierung dann Aufgabe der Führungskräfte und nicht mehr im Verantwortungsbereich eines klassischen Qualifizierenden/Ausbilders. Hier können Qualifizierende und Unterweisende natürlich trotzdem einen Hinweis an den Unternehmer/Arbeitgeber geben, dass ausreichende Deutschkenntnisse zu diesem Zeitpunkt noch fehlen und darauf bei der weiteren Arbeit zu achten ist.
Auch, wenn nach der Qualifizierung ein Unfall passiert, ist dies nicht automatisch die Schuld des Ausbilders – dies ist immer nur dann der Fall, wenn der Unfall tatsächlich wegen einer fehlerhaften Ausbildung (Inhalt, Dauer, Prüfungsergebnisse) verursacht wurde. Wenn der Ausbilder allerdings nachweisen kann, dass das benötigte Wissen trotz Sprachproblemen vorhanden war, was nicht zuletzt durch die Prüfungsunterlagen dokumentiert wurde, tritt auch keine Haftung für den Ausbilder ein.
Gab es allerdings bei der Qualifizierung zu viele Verständnisschwierigkeiten, sodass das Wissen und die Fähigkeiten nicht ausreichend vermittelt werden konnten, sollte auch kein Befähigungsnachweis ausgestellt werden. Dies wird zum einen entschieden durch die Ergebnisse der Prüfungen, liegt nicht zuletzt jedoch auch im Ermessen der Qualifizierenden.
Abschließend ist zu sagen, dass Sprachbarrieren im Rahmen von Qualifizierungen und Unterweisungen zwar eine Herausforderung sind, die sich allerdings rechtssicher meistern lässt und an denen sowohl die Teilnehmenden als auch die Qualifizierenden wachsen können, sodass im besten Fall am Ende alle davon profitieren.




