IAG Mainz Logo

Gibt es spezielle Handzeichen für das Einweisen von Flurförderzeugen?

Juni, 2022

Speziell für das Einweisen von Flurförderzeugen gibt es keine festgelegten Handzeichen. Da das Einweisen und damit auch Handzeichen häufiger im Kranbetrieb nötig sind, gibt es meist nur Kommandos für den Kranbetrieb. Diese stehen u. a. in der DIN 33409 "Sicherheitsgerechte Arbeitsorganisation; Handzeichen zum Einweisen" oder in der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"

Zeichen wie "Last auf/ab" und allgemeine Dinge wie "Langsamer", "Halt" oder das Anzeigen von Abständen können natürlich auch als Handzeichen für das Einweisen von Flurförderzeugen verwendet werden. Spezifische Kommandos wie für den Hubmast oder bestimmte Anbaugeräte sind in den Vorschriften allerdings nicht enthalten.

Was man tun kann, ist die übrigen kranspezifischen Handzeichen "zweckentfremden" und für Funktionen des Gabelstaplers nutzen. Z. B. kann "Lastaufnahmemittel öffnen/schließen" für eine Zinkenverstellung genutzt werden und Kommandos für die Katzfahrt können für die Hubmastneigung verwendet werden.

Dafür gibt es allerdings keine Vorgaben und demnach auch kein richtig und falsch. Was wichtig ist, dass sich alle Beteiligten vor dem Einsatz auf eindeutige Zeichen einigen. Alternativ sind natürlich auch Sprachkommandos über Funkgerät oder Handy möglich. Dort hat man diese Probleme beim Einweisen nicht, da Sprachkommandos einfacher verständlich sind.

Der Unternehmer könnte für seinen Betrieb im Rahmen der Betriebsanweisung z. B eindeutige Handzeichen für das Einweisen von Flurförderzeuge vorgeben, an geeigneter Stelle aushängen und diesbezüglich unterweisen. Dann wären wenigstens Missverständnisse innerhalb eines Betriebes weitestgehend reduziert.

Schlagwörter dieses Beitrags:
homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuarrow-rightindent-increase