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IAG-Lexikon

Eignungsbeurteilung

Definition: Eignungsbeurteilung

Synonyme: Tauglichkeitsbeurteilung, Eignungsuntersuchung
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Eine Eignungsbeurteilung (auch Tauglichkeitsbeurteilung oder Eignungsuntersuchung) dient dazu, die Eignung einer Person für die Durchführung einer bestimmten Tätigkeit zu prüfen, z. B. das Steuern eines Gabelstaplers.

Wie in diesem Artikel näher beschrieben, kann die Eignung durch einen Arzt festgestellt werden. Dies ist allerdings kein muss. Auch eine Beurteilung der Eignung durch den Unternehmer mit entsprechenden Beurteilungsbögen ist möglich.

Eine bekannte Untersuchung für Fahr- und Steuerpersonal ist die G 25, die seit 2022 nicht mehr unter diesem Namen existiert, wie hier erklärt.

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