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Neue DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Untersuchungen (früher G 25)

August, 2022

Seit über 50 Jahren gibt es nun die "DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen". Dieses Werk wurde ab Mitte 2022 durch das neue 1064-seitige Standardwerk für Arbeitsmedizin mit dem Titel "DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen" abgelöst. Dieses können Sie z. B. über den Shop des Gentner Verlags erwerben.

DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen
DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (© DGUV)
DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen
DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen (© DGUV)

Wie dem Titel bereits zu entnehmen ist, wird die Beratung als Teil der Untersuchungen wichtiger. Zusätzlich geht aus dem Titel der Empfehlungscharakter hervor.

Bei den DGUV Untersuchungen (z. B. G 25) handelt es sich nämlich entgegen der Annahme vieler nicht um verpflichtende Untersuchungen mit Rechtsverbindlichkeit. Dies schreibt selbst die DGUV in Ihrem Artikel über Ihr neues arbeitsmedizinisches Werk. Genauso gut kann der Unternehmer die Eignung selbst feststellen, z. B. durch Fragebögen für die Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung für Fahr- und Steuerpersonal".

Umbenennung aller Untersuchungen

Im Bereich der mobilen Arbeitsmittel sind vor allem die Untersuchungen G 25 und auch G 41 bekannt. Diese Untersuchungen verlangen viele Unternehmer für die Feststellung der Eignung von Fahr- und Steuerpersonal von mobilen Arbeitsmitteln wie Gabelstaplern oder Kranen.

Offiziell heißen diese Untersuchungen nun anders: Die Bezeichnung "Grundsätze" wird ersetzt durch "Empfehlungen". Die häufig für die Eignungsbeurteilung durchgeführte G 25 Untersuchung heißt neuerdings also nicht mehr DGUV Grundsatz G 25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sondern DGUV Empfehlung "Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten". Der Buchstabe "G" und die anschließende Zahl entfällt demnach. Die frühere G 25 und G 41 sind jetzt im Kapitel 2.2 der neuen Veröffentlichung der DGUV zu finden.

Eine Gegenüberstellung der Bezeichnung der alten Grundsätze und den neuen Empfehlungen finden Sie auf dieser Seite.

Trennung von Untersuchungen zur Vorsorge und Eignungsbeurteilung

Vorsorgeuntersuchungen und die Untersuchungen zur Eignungsbeurteilung waren nach der "Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) schon immer zwei verschiedene Dinge, die allerdings häufig verwechselt wurden.

Das neue Werk der DGUV trennt noch strikter in diese beiden Kategorien. So widmet sich der erste Teil der neuen Veröffentlichung den Untersuchungen zur Vorsorge und der zweite Teil den Untersuchungen zur Eignungsbeurteilung.

So kommt es, dass die Untersuchung für Atemschutzgeräte (Früher G 26) zweimal vorkommt. Im ersten Teil, da das Arbeiten mit Atemschutzgeräten eine besondere Vorsorge verlangt, und im zweiten Teil, da nicht jede Person geeignet ist mit Atemschutzgeräten zu arbeiten.

Auch die DGUV Empfehlung "Überdruck" wurde aufgeteilt in einen Teil zur Vorsorge DGUV Empfehlung "Taucherarbeiten" und in einen Teil für die Eignung DGUV Empfehlung "Überdruck (Arbeiten in Druckluft und Taucherarbeiten)".

Neue Untersuchung

Im Rahmen der Überarbeitung wurde auch eine gänzlich neue Vorsorgeuntersuchung DGUV Empfehlung "Natürliche optische Strahlung (Sonnenstrahlung)" eingeführt.

An anderer Stelle ist der frühere DGUV Grundsatz G 22 "Säureschäden der Zähne" ersatzlos entfallen.

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