
Definition: Teilkraftbetrieben

Teilkraftbetriebene Maschinen werden anders als handbetriebene Maschinen nur teilweise durch Mensch, Tier oder Schwerkraft angetrieben.
Bei einem teilkraftbetriebenen Kran sind
- nur die Hubbewegung oder
- eine Kranbewegung (Fahr- oder Windenbewegung) oder
- mehrere andere Kranbewegungen
Anmerkung:
Die DGUV V 52 „Krane“ unterscheidet in § 29 nur zwischen kraftbetriebenen und handbetriebenen Kranen. Eine teilkraftbetriebene Maschine ist in der UVV „Krane“ also ein kraftbetriebener Kran.