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Teilkraftbetrieben

Definition: Teilkraftbetrieben

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Teilkraftbetriebene Maschinen werden anders als handbetriebene Maschinen nur teilweise durch Mensch, Tier oder Schwerkraft angetrieben.

Bei einem teilkraftbetriebenen Kran sind

  • nur die Hubbewegung oder
  • eine Kranbewegung (Fahr- oder Windenbewegung) oder
  • mehrere andere Kranbewegungen

kraftbetrieben.



Anmerkung:
Die DGUV V 52 „Krane“ unterscheidet in § 29 nur zwischen kraftbetriebenen und handbetriebenen Kranen. Eine teilkraftbetriebene Maschine ist in der UVV „Krane“ also ein kraftbetriebener Kran.

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