

Nachdem die Last korrekt und sicher aufgenommen wurde – wie in diesem Beitrag erklärt – muss diese auch sicher von A nach B transportiert werden.
Was beim Fahrbetrieb und dem Lastentransport mit Gabelstaplern grundsätzlich zu beachten ist, ist Gegenstand dieses vierten Teils der Artikelreihe über das sichere Staplerfahren.
Lenkverhalten
Anders als bei Autos und Lkws befindet sich bei klassischen Gabelstaplern die lenkende Achse hinten. Zudem können die Räder meist um 90° einschlagen, wodurch der Stapler quasi auf der Stelle drehen kann.
Was für den Vorteil der großen Wenigkeit sorgt, birgt aber gleichzeitig zwei Gefahren:
- Das Heck schlägt bei starkem Lenkeinschlag stark zur Seite aus.
- In engen Kurven wirken hohe Fliehkräfte, die den Stapler zur Seite umstürzen können.
Gerade der Heckausschlag stellt sich immer wieder als Unfallursache heraus. Schnell kollidiert das Heck des Staplers am Gegengewicht mit der Umgebung. Oder noch schlimmer: Personen, die sich unmittelbar neben dem Stapler aufhalten, können durch den Heckausschlag erfasst oder eingequetscht werden.

Nicht alle Personen, die sich im Umfeld von Staplern bewegen, sind sich über die Eigenheiten des Staplers wie die eingeschränkte Sicht und den Heckausschlag im Klaren. Eine Unterweisung aller Personen im Umfeld von Staplern hierüber ist deshalb äußerst sinnvoll und zudem allgemein rechtlich durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 12) gefordert.
Doch auch Staplerfahrerinnen und Staplerfahrer sind verantwortlich dafür, ihre Umgebung immer im Blick zu haben und sich vor jedem Losfahren zu vergewissern, dass keine Personen gefährdet werden.
Lastsicherung
Eine Last muss nicht nur bei normaler Fahrt sicher auf den Gabelzinken liegen, sondern auch bei plötzlichen Fahrmanövern wie einem Ausweichen oder einer Gefahrenbremsung. Dabei besteht die Gefahr, dass die Last von den Gabelzinken rutscht oder kippt.
Häufig reicht es für eine Sicherung der Last, den Hubmast zurückzuneigen. Die dadurch erzeugte „Steigung“ verhindert meist schon ein Verrutschen der Last.

Ist allerdings die Reibung nicht ausreichend, können auch zusätzliche Maßnahmen wie Antirutschbeschichtungen auf den Gabelzinken nötig sein. Auch auf trockene und saubere Oberflächen ist zu achten, um die Reibung zu erhöhen.
Lasten, die fortrollen können, müssen durch Ladungsträger daran gehindert werden oder in Gitterboxen transportiert werden – ebenso wie Kleinteile. Können Teile der Last herabfallen – wie bei gestapelten Paketen auf einer Europalette – können Umbänderungen, Folie oder reibhemmende Zwischenlagen Abhilfe schaffen.
Es gilt: Ein Staplerfahrer sollte nur Lasten aufnehmen, die er/sie auch sicher transportieren kann.
Bodennaher Lastentransport
Bevor eine Last nach der Lastaufnahme transportiert wird, muss diese in Bodennähe (auch als bodenfrei bezeichnet) abgesenkt sein (DGUV V 68 § 12 Abs. 3).
Definition: bodenfrei
Nach DGUV Vorschrift 68 „Flurförderzeuge“ § 2 Abs. 10 bedeutet ein bodenfreies Anheben, dass sich die last oder das Lastaufnahmemittel (Gabelzinken oder Anbaugerät) – je nachdem, ob die Last oder das Lastaufnahmemittel der unterste Punkt ist – nicht mehr als 0,50 m über dem Boden/Flur befindet.
Lasten bodennah bzw. nicht höher als bodenfrei zu transportieren ist eine der wichtigsten Grundvoraussetzungen für den sicheren Fahrbetrieb, da dadurch der Lastschwerpunkt tief liegt und somit die Standsicherheit erhöht wird.
Ist die Last im bodennahen Zustand zu hoch und versperrt die Sicht nach vorne, liegt der Gedanke nahe, die Last anzuheben, um für ausreichende Sicht unter ihr hindurchsehen zu können. Der hohe Schwerpunkt könnte beim Beschleunigen, Bremsen oder bei Kurvenfahrt allerdings dazu führen, dass der Stapler umkippt, weshalb dies nicht erlaubt ist.
Eine ausreichende Sicht nach vorne ist gegeben, wenn bei bodennaher Last eine gebückte Person (1,20 m hoch) in 2,50 m Abstand vor der Last über die Last hinweg noch gesehen werden kann.
Ist die Sicht nach vorne nicht ausreichend gegeben, muss demzufolge mit bodennaher Last rückwärtsgefahren werden. Dabei muss sich der Staplerfahrer bereits vor und während des Rückwärtsfahrens umdrehen. Spiegel können ihn bei der Rückwärtsfahrt zwar unterstützen, ersetzen allerdings nicht das Umdrehen.

Ist eine Rückwärtsfahrt aus betrieblichen Gründen nicht möglich, darf nur dann vorwärtsgefahren werden, wenn dies mit Hilfe eines Einweisers und in Schrittgeschwindigkeit geschieht.
Ausnahme: Wenn Flurförderzeuge vom Hersteller bestimmungsgemäß dafür vorgesehen sind mit angehobener Last zu fahren, ist dies erlaubt (DGUV V 68 § 12 Abs. 4). Bauarten, bei denen das in der Regel der Fall ist, sind:
- Containerstapler
- Reach Stacker
- Kommissioniergeräte mit hebbarem Fahrerstand
- Kommissionierstapler
- Man-up Dreiseitenstapler
Bei klassischen Gabelstaplern (Frontstaplern), Hubwagen und Schubmaststaplern gilt diese Ausnahme jedoch nicht.
Befahren von schrägen Ebenen
Auf schrägen Ebenen besteht die Gefahr, dass der Stapler zum Tal kippt, vor allem, wenn mit Last vorwärts bergab gefahren werden würde. Ebenso bestünde dann erhöhte Gefahr, dass die Last in Richtung Tal von den Gabelzinken rutscht.
Es gilt deshalb: Auf Steigungen Last immer zum Berg.
Daraus ergibt sich, dass man auf schrägen Ebenen vorwärts bergauf und rückwärts bergab fahren muss. Ohne Last kann sowohl bergauf als auch bergab vorwärts gefahren werden.
Knifflig wird es, wenn man eine schräge Ebene hinauffahren muss, die Last aber nach vorne die Sicht versperrt. Man müsste wegen der versperrten Sicht eigentlich rückwärts fahren, wegen der schiefen Ebene allerdings vorwärts. Auch hier ist die Lösung das Hinzuziehen eines Einweisers, der die eingeschränkte Sicht kompensiert.
Da Gabelstapler durch das schmale Standsicherheitsdreieck sowieso bereits zur Seite kippgefährdet sind, sollten schräge Ebenen nicht seitlich/quer befahren werden, da dadurch die seitliche Kippgefahr noch weiter erhöht werden würde. Aus dem gleichen Grund darf nicht auf schrägen Ebenen gewendet werden.
Angepasste Geschwindigkeit
Staplerfahrerinnen und Staplerfahrer müssen ihre Geschwindigkeit stets an die Umgebung anpassen. Je enger der Verkehrsweg oder Lagerbereich – je weniger Sicherheitsabstand zur Umgebung also vorhanden ist – desto langsamer muss gefahren werden. Ansonsten kann ein fehlerhafter Lenkbefehl oder eine Fehleinschätzung schnell schwerwiegende Folgen haben.
Wichtig ist auch bei Auftreten einer Gefahrensituation noch rechtzeitig zum Stillstand zu kommen – zum Beispiel, wenn plötzlich eine Person aus einem Regalgang in den Fahrweg tritt. Dabei ist der Anhalteweg entscheidend.
Der Anhalteweg setzt sich – wie auch bei einem Pkw – zusammen aus dem Reaktionsweg und dem Bremsweg. Der Reaktionsweg ist die Strecke, die zurückgelegt wird zwischen dem Auftreten der Gefahrensituation (Person tritt in Fahrweg) und dem Einleiten des Bremsbefehls (Fuß tritt aufs Bremspedal) und hängt vor allem von der Reaktionszeit ab.
Die Reaktionszeit – in der die Gefahrensituation erkannt, verarbeitet und die Entscheidung zum Bremsen getroffen werden muss – hängt wiederum davon ab, wie aufmerksam man ist und ob man bereits damit rechnet, dass jederzeit eine Gefahrensituation entstehen kann. Durch Ablenkungen wie Handy am Steuer oder Gespräche mit Kollegen und Einfluss von Drogen oder Medikamenten kann sich die Reaktionszeit drastisch verlängern. Während der gesamten Reaktionszeit wird noch mit voller Geschwindigkeit gefahren, weshalb diese einen großen Einfluss auf den Anhalteweg hat.
Der Bremsweg ist schlussendlich die Strecke, in der die Geschwindigkeit durch die Bremswirkung/Verzögerung bis zum Stillstand reduziert wird. Er hängt neben dem Gesamtgewicht des Staplers und der Reibung auf dem Boden hauptsächlich von der Geschwindigkeit ab.
Stapler sollten unter anderem deshalb mindestens alle 12 Monate geprüft werden, damit der Verschleißzustand der Bremsen festgestellt werden kann. Verschmutzungen wie Staub oder Öl und Nässe/Eis auf dem Boden kann die Reibung stark verringern und den Bremsweg verlängern.
| Geschwindigkeit | Anhalteweg |
| 6 km/h | 2 m |
| 10 km/h | 4 m |
| 15 km/h | 7 m |
| 20 km/h | 10 m |
Anhand des Anhaltewegs lässt sich auch rückwärts rechnen und ein grober Richtwert für die maximale Fahrgeschwindigkeit bestimmen. Je näher eine potenzielle Gefahrensituation ist, desto langsamer muss gefahren werden. Hat man beispielweise vor an einer Einmündung eines Regalgangs vorbeizufahren, die nicht einsehbar ist, und ist noch 4 m von dieser entfernt, darf maximal 10 km/h gefahren werden. Nähert man sich der Einmündung auf 2 m muss bereits Schrittgeschwindigkeit (6 km/h) gefahren werden.
Kann man allerdings in einem weitläufigen Außenbereich bis auf 20 m jegliche Gefahrensituation kommen sehen, kann auch mit 20 km/h gefahren werden.
Bei Kurvenfahrt gilt es, die Kurven langsam und in großem Bogen zu durchfahren, da ansonsten die auftretenden Fliehkräfte zu groß werden und der Stapler zur Seite umkippen kann. Ist eine Kurve eng, muss demzufolge die Geschwindigkeit stark reduziert werden. Wird in einer Kurve die Geschwindigkeit verdoppelt, vervierfacht sich die Fliehkraft.
Verkehrswege
Wenn Verkehrswege zu schmal oder unübersichtlich sind, dann kann der Unternehmer das Befahren mit Flurförderzeugen untersagen. Staplerfahrerinnen und Staplerfahrer müssen also wissen, welche Verkehrswege überhaupt für sie freigegeben sind.

Standardmäßig müssen Verkehrswege einen beidseitigen Sicherheitsabstand zwischen Flurförderzeug/Stapler bzw. Last und Umgebung von jeweils 0,50 m aufweisen – den sogenannten Randzuschlag. Ist dieser nicht vorhanden handelt es sich um einen Schmalgang, der meist nur von speziell zur Leitlinienführung ausgerüsteten Flurförderzeugen befahren werden darf.

Auch wenn ein Verkehrsweg zum Befahren für Flurförderzeuge freigegeben ist, müssen Staplerfahrerinnen und Staplerfahrer darauf achten, dass dieser ausreichend sauber, eben und frei von Hindernissen ist.
Sind Beschädigungen im Boden vorhanden, die eine Gefahr darstellen, sind diese zu melden, damit sie schnellstmöglich behoben werden können.
Ist der Fahrweg beispielsweise durch eine abgestellte Last eingeengt, muss diese Last zunächst ordnungsgemäß gelagert werden, bevor der Verkehrsweg wieder sicher befahren werden kann.

Fazit
Die Grundregeln für einen sicheren Fahrbetrieb und Lastentransport sind:
- Last bodennah transportieren und Hubmast zurückneigen.
- Nur ausreichend gesicherte Lasten transportieren.
- Versperrt die Last die Sicht nach vorne, muss rückwärtsgefahren werden.
- Schräge Ebenen mit Last zum Berg und nicht seitlich befahren oder darauf wenden.
- Muss trotz nicht ausreichender Sicht vorwärtsgefahren werden, ist dies in Schrittgeschwindigkeit und mit einem Einweiser durchzuführen.
- Geschwindigkeit stets an die Umgebung anpassen und Anhalteweg berücksichtigen.
- Keine Ablenkung oder Rauschmittel am Steuer.
- Kurven mit angepasster Geschwindigkeit und in möglichst großem Bogen durchfahren.
- Auf Personen im Umfeld achten und diese rechtzeitig warnen.
Da häufig nicht der Staplerfahrer selbst, sondern außenstehende Personen verletzt werden, ist es umso wichtiger, dass auch das Personal über die Gefahren unterwiesen wird, das selbst gar nicht Stapler fährt, aber in deren Umfeld arbeitet. Wichtige Aspekte sind dabei der Anhalteweg, das eingeschränkte Sichtfeld und das Lenkverhalten.




