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Wie kann sich ein Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal rechtlich absichern?

September, 2022

Als Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal (z. B. im Bereich Flurförderzeuge / Gabelstapler, Krane usw.) sind Sie für die Ausbildung und die dort vermittelten Inhalte verantwortlich und damit im Fall der Fälle auch haftbar.

Wenn Sie beispielsweise eine vorschriftswidrige Verhaltensweise lehren und einer Ihrer Teilnehmer dadurch einen Unfall verursacht, können auch Sie dafür haften.

Häufig wird nach einem Unfall vom Verursacher beteuert "Ich habe nichts falsch gemacht. Das habe ich so gelernt". In einem solchen Fall kann der Ausbilder auch haften, obwohl er es richtig gelehrt hat, wenn er nicht das Gegenteil beweisen kann.

Im folgenden Artikel stellen wir deshalb verschiedene Möglichkeiten vor sich als Ausbilder vor Rechtsfolgen zu schützen. Zudem sorgen viele der gezeigten Methoden auch dafür, dass man organisierter und sicherer arbeitet.

Schulungsmaterial

Beim Schulungsmaterial sollte stets darauf geachtet werden, dass die Inhalte vorschriftsmäßig und vollständig sind. Das ist auch rechtlich relevant.

Denn: Häufig wird nach einer Schulung ein Fahrausweis ausgestellt. In diesem Fahrausweis wird eine Ausbildung nach bestimmten Rechtsvorschriften bescheinigt (z. B. nach DGUV G 308-001).

Fahrausweis für Mitgänger-Flurförderzeuge
Fahrausweis für Mitgänger-Flurförderzeuge vom Resch-Verlag

Durch Erwähnen dieser Rechtsvorschriften im Fahrausweis sichern sich der Ausbilder und Unternehmer ab. Für den Ausbilder bedeutet dies allerdings auch, dass alle Inhalte der bescheinigten Vorschriften auch tatsächlich gelehrt werden müssen. Ansonsten bescheinigt man eine Schulung nach einem Grundsatz, an den man sich nicht gehalten hat.

Häufig sind jedoch viele Dinge aus dem Grundsatz für den tatsächlichen Einsatz im Betrieb nicht relevant. Bei diesen Themen könnte man also in der häufig zeitlich eng begrenzten Ausbildung Zeit einsparen.

Wir raten allerdings immer dazu, alle Themen, die Bestandteil der Vorschriften sind, kurz anzusprechen, um die Vollständigkeit zu wahren. Dinge, die für den Betrieb nicht relevant sind, müssen nicht im Detail besprochen werden.

Ebenso sollte man sich an die Zeitvorgaben in den Ausbildungsgrundsätzen halten. Für Stapler sind das z. B. 20 bis 32 Lehreinheiten bzw. 3 bis 5 Tage. Ansonsten liegt nach einem Unfall der Schluss nahe, dass die Ausbildung unzureichend lang war.
Falls von der vorgeschriebenen Ausbildungszeit abgewichen wird, sollten die Gründe dafür dokumentiert werden, z. B. Vorkenntnisse der Teilnehmenden.

Da das Erstellen eines vollständigen und vorschriftsmäßigen Lehrsystems viel Zeit und Mühe in Anspruch nimmt, kaufen viele Firmen erprobte Lehrsysteme - z. B. des Resch-Verlags.

Material für Teilnehmer

Sowohl im Sinne der Arbeitssicherheit als auch rechtlich ist es sinnvoll, den Teilnehmern nach einer Schulung Material mit an die Hand zu geben.

Dadurch stellen Ausbilder und Unternehmer sicher, dass sich das ausgebildete Personal auch nach der Schulung über sicheres und vorschriftsmäßiges Verhalten informieren kann. Denn ein Arbeitnehmer hat eine Informationspflicht, er muss sich also informieren über die sichere Arbeitsweise mit seinen Arbeitsmitteln.

Durch Austeilen von z. B. Broschüren über den sichern Umgang mit dem geschulten Arbeitsmittel, erleichtert man den Teilnehmern die Erfüllung dieser Informationspflicht.

Dokumentation

Eine nachvollziehbare und lückenlose Dokumentation ist lästig aber äußerst wichtig. Nur durch eine ausreichende Dokumentation kann man im Fall der Fälle den Beweis erbringen, dass man richtig gehandelt hat.

Eine Dokumentation ist auch elektronisch möglich. Auch ist nicht immer eine Unterschrift nötig, um etwas zu beweisen. Auch eine archivierte E-Mail ist eine Dokumentation eines Sachverhalts.

Schulungsmaterial

Damit keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der Schulungsinhalte aufkommen, sollte jede Änderung am Schulungsmaterial dokumentiert werden.

Meist handelt es sich beim Schulungsmaterial um ein Lehrsystem in Form einer digitalen Präsentation. Dieses Lehrsystem sollte immer mit Datum versehen werden. Jedes mal, wenn die Präsentation geändert wird, sollte eine neue Datei mit neuem Datum abgespeichert werden.

Dadurch kann nachvollzogen werden, was die Inhalte der Schulung an einem bestimmten Tag waren und der Ausbilder sichert sich gegen Aussagen wie "Das habe ich aber so gelernt" weitestgehend ab.

Teilnehmerliste

Die Teilnehmerliste ist wichtig für die Dokumentation der Anwesenheit der Schulungsteilnehmer. Diese Liste sollte an jedem Schulungstag von allen anwesenden Teilnehmern unterschrieben werden. Dadurch kann lückenlos nachvollzogen werden, ob ein Teilnehmer auch an allen Tagen anwesend war.

Ein Teilnehmer, der nicht an allen Schulungstagen anwesend war, sollte die Schulung nicht abschließen können, sondern die versäumten Inhalte erst nachholen. Damit ein solcher Fall auch zuverlässig erkannt wird, ist eine tägliche Anwesenheitskontrolle sinnvoll.

Zusätzlich zur Teilnehmerliste jeder Schulung, kann auch eine Liste (in Papierform oder digital) angelegt werden, die folgendes beinhaltet:

  • Alle Personen, die man als Ausbilder ausgebildet hat
  • Zeitraum der Schulung
  • Bereich / Arbeitsmittel auf dem die Personen ausgebildet wurden
  • Ergebnis der theoretischen und praktischen Prüfung

Prüfungen

Im Rahmen der Grundausbildung muss eine theoretische und praktische Prüfung absolviert werden. Die dabei verwendeten Testbögen und Prüfungsprotokolle sind wichtig für die Dokumentation der Schulung.

Testbogen für die Prüfung von Ladekranführern - Resch-Verlag und Bernd Zimmermann / IAG Mainz
Testbogen für die Prüfung von Ladekranführern - Resch-Verlag

Im Idealfall sollten für alle Teilnehmer die Testbögen der theoretischen Prüfung und die Protokolle der praktischen Prüfung archiviert werden. Dadurch kann im Nachhinein nachvollzogen werden, welcher Teilnehmer bestanden hat und welcher nicht. Diese Archivierung kann auch elektronisch geschehen. Wer als Ausbilder allerdings hunderte Schüler im Jahr ausbildet, hat dadurch einen großen Aufwand.

Mindestens sollte jeweils ein Exemplar der verwendeten Testbögen jeder Schulung aufgehoben werden und eine Liste aller Teilnehmer mit der Information, ob und wie diese bestanden haben.

Prüfungen bei jährlichen Unterweisungen

Wir empfehlen auch nach der Durchführung einer jährlichen Unterweisung eine kurze Prüfung durchzuführen. Denn das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verlangt, dass sichergestellt werden muss, dass die Inhalte der Unterweisung verstanden wurden. Andernfalls muss erneut unterweisen werden.

Nun gibt es Formtexte, in denen die Teilnehmer unterschreiben, dass sie den Inhalt der Unterweisung verstanden haben. Vor Gericht ist diese Unterschrift allerdings nicht viel wert, da Teilnehmer ohne Zögern unterschreiben, wenn sie die Unterweisungsinhalte nicht verstanden haben, nur damit man sie in Ruhe lässt. Auch unterschreiben Teilnehmer, wenn sie denken es verstanden zu haben, obwohl dies nicht der Fall ist.

Deshalb bietet sich eine kleine Prüfung an. Diese hat auch den Vorteil, dass die Aufmerksamkeit der Teilnehmer während der Unterweisung gegeben ist.

Aus diesen Gründen sind bei allen jährlichen Unterweisungen des Resch-Verlags zusätzlich zu der Powerpoint-Präsentation (inkl. Notizseiten für den Referenten) auch passende Testbögen dabei.

Unterweisung Handhubwagen - Sicherer Einsatz von Handhubwagen
Unterweisung "Sicherer Einsatz von Handhubwagen"

Eignung

Die Eignung des Personals festzustellen ist zunächst Pflicht des Unternehmers. Der Ausbilder ist allerdings während der Ausbildung für seine Teilnehmer verantwortlich und sollte deshalb auch feststellen, ob die Teilnehmer geeignet sind. Zumindest muss er, wenn Zweifel an der Eignung eines Teilnehmers bestehen, dessen Ausbildung vorerst abbrechen.

In der praktischen Ausbildung kann es nämlich durchaus gefährlich zugehen, wenn eine nicht geeignete Person ein gefährliches Arbeitsmittel wie einen Stapler bedient. Ein Teilnehmer darf keine Gefahr für sich selbst, die anderen Teilnehmer, den Ausbilder oder weitere Personen darstellen.

Passiert im Rahmen der praktischen Ausbildung ein Unfall, kommt die Frage auf, ob der Ausbilder seiner Aufsichtspflicht nachgekommen ist und ob die Teilnehmer geeignet waren.

Um die Eignung festzustellen oder zumindest, um zu wissen, welche Faktoren es bei der Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen gilt, bietet sich ein Fragebogen an.

Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung von Resch-Verlag und Bernd Zimmermann / IAG Mainz
Eignungs- und Tauglichkeitsbeurteilung des Resch-Verlags

Auch wenn der Ausbilder die Eignung nicht im Detail feststellen will, kann er durch Lesen eines solchen Protokolls ein Auge dafür entwickeln, ob eine Person geeignet ist oder nicht und bei Bedarf schneller handeln. Dadurch verhindert er Unfälle im Rahmen seiner Ausbildung, die auf unzureichende Eignung zurückzuführen sind und sichert sich vor den Rechtsfolgen eines solchen Unfalls ab.

Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang

Nach einem Unfall mit einem mobilen Arbeitsmittel wird meist als erstes gefragt: Durfte die Person das Arbeitsmittel überhaupt bedienen?
Um diese Frage mit "ja" zu beantworten sind Ausbilder für Fahr- und Steuerpersonal da.

Es kommt allerdings auch vor, dass gefragt wird: War der Ausbilder die richtige Person für die Durchführung der Ausbildung?

Die Rechtsgrundlage für diese Fragen ist u. a. das Arbeitsschutzgesetzt, das besagt, dass nur Personal eingesetzt werden darf, das für die Ausführung der Arbeitsaufgabe geeignet und befähigt ist.

Die Arbeitsaufgabe eines Ausbilders für Fahr- und Steuerpersonal ist das Ausbilden von Fahr- und Steuerpersonal. Für diese Aufgabe muss die eingesetzte Person also befähigt sein.

Um dafür einen Nachweis zu erbringen und sich als Unternehmer sowie auch als Ausbilder rechtlich abzusichern, ist die Teilnahme an einem passenden Lehrgang dringlichst zu empfehlen. Diese können je nach Arbeitsmittel z. B. sein:

Stempel

Auf Zertifikaten und Fahrausweisen werden von Ausbildern häufig Stempel verwendet. Auch dieser ist Teil der Dokumentation. Aus dem Stempel sollte idealerweise hervorgehen wer der Ausbilder ist.

Um den Ausbildern in den Bereichen der Arbeitssicherheit noch mehr Rechtssicherheit zu geben und die Dokumentation noch eindeutiger zu machen, hat das IAG Mainz einen Ausbilderstempel und einen Sachkundigenstempel entwickelt.

IAG-Stempel für Ausbilder von Fahr- und Steuerpersonal und Sachkundige mit Stempelkopf
Ausbilderstempel (grün) und Sachkundigenstempel (rot) mit personalisiertem Stempelkopf

Diese Stempel können nur Ausbilder erwerben, die uns gegenüber nachweisen, dass sie an einem entsprechenden Ausbilderlehrgang teilgenommen haben. Dadurch steht der Stempel für ein gewisses Qualitätssiegel der Ausbildung.

Im Stempelkopf ist eine persönliche Nummer eingearbeitet, über die genau nachvollzogen werden kann wer der Ausbilder war und in welchen Bereichen ausgebildet werden darf.

Dies geschieht über die Ausbilder- und Sachkundigensuche des IAG Mainz. Dort kann die Nummer des Stempels eingegeben werden und es erscheint der Ausbilder mit Namen und allen Bereichen, in denen er oder sie einen Ausbilderlehrgang absolviert hat.

IAG-Register Ausbildersuche / Sachkundigensuche Mockup
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