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Fahrausweis (z. B. Staplerschein) verloren. Wer darf einen neuen Ausweis ausstellen?

April, 2022

Ein gar nicht so seltenes Szenario: Ein Mitarbeiter hat seinen Staplerschein verloren und braucht einen neuen und will nun einen neuen Staplerschein beantragen.

Ob Sie als Ausbilder oder Vorgesetzter / Führungskraft einen neuen Fahrausweis ausstellen dürfen bzw. sollte, hängt bei dieser Problemstellung allerdings von der jeweiligen Situation ab.

Entweder

  • Sie selbst haben den Mitarbeiter ausgebildet / qualifiziert,
  • ein anderer Ausbilder, der noch erreichbar ist, hat den Mitarbeiter ausgebildet oder
  • ein anderer Ausbilder, der nicht mehr erreichbar ist, hat den Mitarbeiter ausgebildet.

Sie selbst haben ausgebildet

In diesem Fall ist die Lösung einfach und Sie können ohne Probleme einen neuen Befähigungsnachweis für den Mitarbeiter ausstellen und unterschreiben, da Sie die Inhalte der Ausbildung kennen, die Prüfungen selbst durchgeführt und alles (hoffentlich) dokumentiert haben.

Dabei hilft Ihnen auch das Qualifikationszertifikat, dass Sie neben dem Fahrausweis ausstellen müssen wie in diesem Artikel erklärt.

Anderer Ausbilder, der noch erreichbar ist

Wenn der Mitarbeiter ursprünglich von einem anderen Mitarbeiter ausgebildet wurde, ist eine Möglichkeit, dass Sie sich an den ursprünglichen Ausbilder wenden und diesen darum bitten, dem Mitarbeiter seinen Ausweis erneut auszustellen.

Falls dies nicht möglich ist, könnten auch Sie den Befähigungsnachweis neu ausstellen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie kennen den ursprünglichen Ausbilder und wissen, dass er ordnungsgemäß ausgebildet hat (z. B. da er beim IAG Mainz registriert ist).
  • Sie sind von der Befähigung des Mitarbeiters in Theorie (z. B. durch jährliche Unterweisungen) und Praxis (z. B. durch Beobachtung bei der Arbeit) überzeugt.
  • Sie lassen sich die Unterlagen, die die Ausbildung des Mitarbeiters dokumentieren, vom ursprünglichen Ausbilder zukommen.

Da dies allerdings weniger rechtssicher ist und Sie auf die Ausbildung des ursprünglichen Ausbilders vertrauen müssen, raten wir auf Nummer sicher zu gehen und die Situation so zu handhaben wie im folgenden Abschnitt. Letztendlich haften Sie durch Ihre Unterschrift auf dem Befähigungsnachweis genauso, wie als wären Sie der ursprüngliche Ausbilder gewesen.

Anderer Ausbilder, der nicht mehr erreichbar ist

Wenn Sie den ursprünglichen Ausbilder nicht mehr erreichen können oder Sie den Ausbilder gar nicht kennen, dann raten wir dazu, den Mitarbeiter mindestens erneut in Theorie und Praxis zu prüfen. Diese Prüfung dokumentieren Sie und wenn es keine Auffälligkeiten gab, können Sie ohne Probleme einen neuen Befähigungsnachweis ausstellen.

Bei Auffälligkeiten sollte der Mitarbeiter erneut in die Schulung und erst nach erfolgreicher bestandener Prüfung stellen Sie einen neuen Fahrausweis aus.

Rechtlich auf sicherster Seite ist der Unternehmer dann, wenn er den Mitarbeiter zur erneuten Schulung mit theoretischer und praktischer Prüfung schickt, bevor er ihn einsetzt.


Bei diesem Problem gehen Sie demnach ähnlich vor, wie wenn Sie einen ausländischen Befähigungsnachweis in einen deutschen Ausweis umschreiben sollen.

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