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Ist ein Fahrausweis auch in anderen Betrieben gültig?

April, 2023

Häufig hört man, dass ein Fahrausweis (Staplerschein, Baggerschein etc.) nur in dem Betrieb gültig ist, in dem die Geräteschulung stattgefunden hat.

Ein Fahrausweis oder auch Bedienerausweis ist ein praktisches Dokument, in dem an einem Ort viele Informationen über Geräteführer dokumentiert werden können.

Fahrausweis Flurförderzeuge - Resch-Verlag und Bernd Zimmermann / IAG Mainz
Fahrausweis Flurförderzeuge vom Resch-Verlag

Manches, was dort dokumentiert wird, ist tatsächlich nur betriebsintern gültig. Man muss aber immer unterscheiden zwischen den verschiedenen Abschnitten / Informationen eines Fahrausweises.

Befähigungsnachweis

In erster Linie handelt es sich bei einem Fahrausweis um einen Befähigungsnachweis. Dabei handelt es sich um den wichtigsten Teil des Fahrausweises.

Meist auf den Seiten "Allgemeine Ausbildung" und "Zusatzausbildung" wird festgehalten, dass eine Person erfolgreich an einer Qualifizierung für ein mobiles Arbeitsmittel (Flurförderzeuge, Krane, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen, Teleskopmaschinen etc.) teilgenommen hat.

Diese Befähigung hat die Person erworben und sie erlischt auch nicht, wenn der Betrieb gewechselt wird, ist dementsprechend also auch in anderen Betrieben gültig.

Dabei verhält es sich ähnlich wie mit einer beruflichen Weiterbildung, die ein Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber macht. Dieser kann nach einer Kündigung auch nicht hergehen und sagen, dass der Mitarbeiter das erworbene Wissen aus dieser Weiterbildung nicht außerhalb des Betriebes nutzen dürfe. Im Gegenteil: Der Arbeitgeber muss ihm die Weiterbildung sogar in einem Arbeitszeugnis bescheinigen.

Fahrauftrag

Was häufig gemeint ist mit "Dieser Fahrausweis gilt nur betriebsintern", ist, dass der Fahrauftrag sich nur auf einen Betrieb bezieht.

Das ist auch korrekt. Die Beauftragung des Unternehmers an den Maschinenführer ist tatsächlich auf den jeweiligen Betrieb oder Betriebsbereich beschränkt. Dieser Fahrauftrag erlischt bzw. sollte entzogen werden, wenn der Betrieb gewechselt wird.

Das hindert den Geräteführer aber nicht daran, dass er mit dem Fahrausweis als Befähigungsnachweis in einen anderen Betrieb geht und dort einen Fahrauftrag für diesen Betrieb erhält. Sein Fahrausweis stellt für den neuen Betrieb dann die Grundlage für den neuen Fahrauftrag dar, weshalb es so wichtig ist, dass dieser eben gerade auch außerhalb des Betriebes gilt, in dem die Befähigung erworben wurde.

Betriebliche Ausbildung

Ähnlich wie mit dem Fahrauftrag verhält es sich auch mit der betrieblichen Ausbildung, die oft im Fahrausweis bescheinigt wird.

In der betrieblichen Ausbildung findet eine gerätespezifische Einweisung und eine Unterweisung über das sichere Verhalten im Betrieb statt (Betriebsanweisungen etc.). Da sich diese Inhalte auf den jeweiligen Betrieb beziehen, ist es logisch, dass die betriebliche Ausbildung nur für den Betrieb gilt, in dem sie durchgeführt wurde.

Wenn in einem anderen Betrieb gearbeitet werden soll, muss dort eine erneute betriebliche Ausbildung stattfinden und im Fahrausweis nachgetragen werden.

Eignung

Ebenso verhält es sich mit der Eignung. Da sich jeder Unternehmer erneut von der Eignung seines Personals überzeugen muss, kann die Eignung bei einem Betriebswechsel nicht übertragen werden. Zumindest nicht, wenn der Unternehmer rechtlich abgesichert sein will.

Es ist immer zu bedenken, dass sich nach einer Eignungbeurteilung auch etwas am Gesundheitszustand ändern kann. Deshalb sollte sich ein Unternehmer nicht auf eine bereits eingetragene Eignung im Fahrausweis verlassen und diese erneu selbst feststellen bzw. feststellen lassen.

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