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Unterweisung

Definition: Unterweisung

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Bei Unterweisungen handelt es sich um Anweisungen, Erläuterungen und/oder Informationen, die sich auf den konkreten Arbeitsplatz und die auszuführenden Tätigkeiten beziehen (s. a. ArbSchG § 12 Abs. 1 Satz 2, TRBS 1116 Punkt 2.3 oder DGUV Regel 100-001 Kapitel 6 Punkt 32).

Sie findet auf Basis einer vorherigen Gefährdungsbeurteilung statt und dient dazu, dass alle Mitarbeitenden die vorgesehenen Maßnahmen zum Arbeitsschutz kennen und anwenden können, um die Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit zu reduzieren.

Eine Unterweisung ist eine organisatorische Maßnahme nach dem TOP-Prinzip. Sie bündelt die Informationen und Anweisungen rund um alle Maßnahmen bezüglich der Arbeitssicherheit in einem Unternehmen.

"Unterweisung" ist ein Überbegriff und in der Praxis finden Unterweisungen auf ganz unterschiedliche Arten und Weisen statt – von kurz bis lang, von spontan bis wochenlang im Voraus geplant.

Bei vielen weiteren Begriffen des Arbeitsschutzes handelt es sich im Endeffekt um spezielle Formen von Unterweisungen, z. B. bei folgenden Begrifflichkeiten:

Häufige Fragen über Unterweisungen

In diesem Artikel unseres Blogs, werden die häufigsten Fragen und Mythen rund um Unterweisungen beantwortet, wie z. B.:

  • Wie lang muss eine Unterweisung dauern?
  • Wer darf Unterweisungen durchführen?
  • Ist eine digitale Unterweisung durch E-Learning erlaubt?

Wichtige Zitate zu Unterweisungen

„Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind.“

ArbSchG § 12 Abs. 1 Satz 2

„Unterweisung ist die auf den konkreten Arbeitsplatz oder Aufgaben-bereich ausgerichtete Erläuterung und Anweisung des Unternehmers für ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Versicherten […].“

DGUV Regel 100-001 Kapitel 6 Punkt 32

„Unterweisung ist eine auf die sichere Verwendung ausgerichtete Information und Anweisung der Beschäftigten […].“

TRBS 1116 Punkt 2.3
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