IAG Mainz Logo

Wer darf einen Radlader mit Teleskoparm bedienen?

April, 2024

Personen, die eine Erdbaumaschine (z. B. einen Radlader) bedienen müssen vor dem ersten Einsatz nach DGUV Grundsatz 301-005 als Erdbaumaschinenführer qualifiziert werden.

Fahrausweis Erdbaumaschinen Resch-Verlag und IAG Mainz
Fahrausweis für Erdbaumaschinen (Resch-Verlag)

Eine separate Qualifizierung ist nötig für Teleskopmaschinen. Diese Geräte werden mit verbauten Gabelzinken auch als Teleskopstapler und mit Schaufel als Anbaugerät auch Teleskoplader genannt. Bediener von Teleskopmaschinen müssen nach DGUV Grundsatz 308-009 als Teleskopmaschinenführer qualifiziert werden, z. B. mit dieser rechtssicheren Schulungspräsentation.

Fahrausweis Teleskopmaschinen - Resch-Verlag und IAG Mainz
Fahrausweis Teleskopmaschinen (Resch-Verlag)

Bei manchen Geräten stellt sich allerdings die Frage, zu welchem der beiden Bereiche sie nun zählen und welche Befähigung/Schulung die Bediener brauchen. Erschwert wird das Problem dadurch, dass Hersteller und Betreiber die Geräte oft anders nennen.

So gibt es verschiedene Bezeichnungen, bei denen man ohne ein Foto oder die Betriebsanleitung der Maschine zunächst nur schwer sagen kann um was es sich genau handelt:

  • Teleskopmaschine
  • Schaufellader
  • Teleskoplader
  • Teleskopradlader
  • Radlader mit Teleskoparm

Doch was ist nun entscheidend dafür, welche Ausbildung man als Bediener braucht?

Auf die Bauart kommt es an

Entscheidend ist die Bauart, also nach welchen Vorgaben (Baunormen) der Hersteller die Maschine gebaut hat:

  • Ist die Maschine nach DIN EN 474 "Erdbaumaschinen" gebaut, ist eine Schulung zum Erdbaumaschinenführer (DGUV G 301-005) nötig.
  • Ist die Maschine nach DIN EN 1459 "Geländegängige Stapler mit veränderliche Reichweite" gebaut, ist eine Schulung als Teleskopmaschinenführer (DGUV G 308-009) nötig.

Das geht u. a. aus den Anwendungsbereichen am Anfang der jeweiligen DGUV Grundsätze hervor.

Die Baunorm erfährt man durch den Hersteller (z. B. über die Betriebsanleitung oder Website). Wie die Maschine vom Begriff her bezeichnet wird, ist für die benötigte Qualifizierung also zweitrangig.

Radlader mit Teleskoparm

Radlader mit Teleskoparm nach DIN EN 474
Radlader mit Teleskoparm nach DIN EN 474

Ein Radlader mit Teleskoparm, der zu den Erdbaumaschinen zählt, ist meist dadurch zu erkennen, dass das Teleskop vor der Fahrerkabine verbaut ist. Die Reichweite des Teleskoparms beträgt in der Regel nur wenige Meter.

Für dieses Gerät ist eine Schulung zum Erdbaumaschinenführer nötig. In dieser Schulung sollte trotzdem kurz auf die Besonderheiten und Gefahren des verbauten Teleskoparms eingegangen werden.

Teleskoplader

Teleskoplader nach DIN EN 1459
Teleskoplader nach DIN EN 1459 (Bild: Wacker Neuson)

Auch wenn die abgebildete kompakte Maschine auf den ersten Blick vielleicht ähnlich aussieht, gibt es doch einige Unterschiede.

  • Bei Teleskopladern nach DIN EN 1459 ist der Teleskoparm neben der Fahrerkabine angeordnet.
  • Die Reichweite kann je nach Modell auch über 10 Meter betragen.
  • Zudem haben diese Fahrzeuge keine Knicklenkung wie es Radlader meist haben.

Obwohl solche Teleskoplader auch oft auf Baustellen eingesetzt werden, haben sie von der Qualifizierung her ihren eigenen Bereich, sodass für das Bedienen eine separate Schulung nötig ist. Für einfachere Geräte mit starrem Teleskoparm (wie oben abgebildet) wird "nur" die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) nach DGUV Grundsatz 308-009 benötigt.

Wieso dieser Maschinentyp überhaupt eine eigene Schulung erfordert, wird spätestens dann klar, wenn man sich die "Entwicklungsstufe" einer solche Maschine anschaut:

Merlo Teleskopmaschine als Hubarbeitsbühne
Teleskopmaschine auch DIN EN 1459 mit drehbarem Oberwagen und Abstützungen sowie angebauter Arbeitsbühne (Bildquelle: Merlo Deutschland GmbH)

Komplexere Maschinen der Baunorm DIN EN 1459 haben nicht mehr viel mit dem oben abgebildeten "Radlader mit Teleskoparm" zu tun. Sie haben einen vollständig drehbaren Oberwagen mit Abstützungen, die das Fahrzeug ähnlich wie bei einem Fahrzeugkran komplett freiheben und zudem große Reichweiten und Hubhöhen.

Für die Maschinen mit drehbarem Oberwagen ist eine weitere Zusatzqualifizierung (Stufe 2a) nach DGUV G 308-009 nötig. Für den abgebildeten Einsatz als Hubarbeitsbühne wird zudem noch eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2b) benötigt.

Richtige Ausbilder-Qualifizierung

Wenn Sie als Ausbilder beauftragt werden eine Schulung/Qualifizierung durchzuführen auf einer Maschine, die als "Schaufellader", "Teleskoplader" o. ä. beschrieben wird, dann fragen Sie vorher nach Fotos oder der Betriebsanleitung. Dadurch können Sie die Baunorm herausfinden und Ihre Schulung entsprechend anpassen.

Auch wissen Sie dann, ob Sie die Schulung überhaupt durchführen können/dürfen. Denn genau wie der Bediener, muss nämlich auch der Ausbilder richtig geschult worden sein in einem entsprechenden Lehrgang für Ausbilder von Erdbaumaschinenführern oder als Ausbilder für Teleskopmaschinenführer.

Schlagwörter dieses Beitrags:
homeenvelopegraduation-hatlicensebookshirtcartmagnifiercrossmenuarrow-rightindent-increase