Der neue Ausbildungsgrundsatz für Erdbaumaschinen "DGUV Grundsatz 301-005"
Februar, 2022
Im Januar 2022 ist der Ausbildungsgrundsatz für Erdbaumaschinenführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht worden.
Er trägt die Bezeichnung DGUV Grundsatz 301-005 und nennt sich:
„Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern“.
Er konkretisiert damit die Anforderungen, die das ArbSchG, die BetrSichV mit den TRBS 2111 und 2111 Teil 1, die DGUV Vorschrift 1 und die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12 „Betreiben von Erdbaumaschinen“ den Unternehmern / Arbeitgebern vorgibt.
Mehr Informationen über den Inhalt des Grundsatzes gibt es hier.
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