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Braucht ein Kranführer einen Führerschein im öffentlichen Straßenverehr?

Oktober, 2023

Beim Thema "Kran fahren ohne Führerschein" muss man zunächst unterscheiden was mit "Führerschein" gemeint ist, da es beim Bedienen von Kranen zwei verschiedene Arten von "Scheinen" gibt:

  • Kfz-Führerschein, den man für Pkws oder Lkws benötigt.
  • Befähigungsnachweis / Fahrausweis für die Kranbedienung, der auch "Kranschein" oder "Kranführerschein" genannt wird.

Ein Kfz-Führerschein nach der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) benötigt man immer nur dann, wenn man ein Fahrzeug in der Öffentlichkeit, also im öffentlichen Straßenverkehr bzw. in öffentlichen Bereichen / Gelände fährt.

Ein Kran stellt allerdings kein Fahrzeug im Sinne der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) dar, sondern ist eine Arbeitsmaschine. Zusätzlich ist ein Kran im Moment der Bedienung ortsfest aufgebaut (z. B. Turmdrehkran) und kann somit nicht als ganzes Verfahren werden.

Somit benötigt man keinen klassischen Kfz-Führerschein für die Bedienung des Kranes, sondern nur einen Befähigungsnachweis / Fahrausweis und eine schriftliche Fahrbeauftragung. Diesen Kranschein benötigt man allerdings immer, das ist geregelt in der DGUV Vorschrift 52 und dem DGUV Grundsatz 309-003. Also darf man Kran fahren ohne Führerschein.

Besonderheiten bei bestimmten Bauarten

Es gibt Kranbauarten, bei denen der Kran auf einem Fahrzeug angebracht ist oder mit diesem Transportiert wird.

Das betrifft v. a.:

  • Fahrzeugkrane / Autokrane / Mobilkrane
  • Lkw-Ladekrane & Lkw-Anbaukrane
  • Langholzladekrane
  • Abschleppkrane
  • Autoturmdrehkrane
Fahrzeugkran im abgestützten Zustand
Fahrzeugkran im abgestützten Zustand. Hier braucht der Kranführer auch im öffentlichen Straßenverkehr keinen Kfz-Führerschein. Für das Fahren des Fahrzeuges aber schon.

Bei diesen Bauarten handelt es sich also zunächst um Fahrzeuge, die meist nur mit einem Lkw-Führerschein (Klasse C1 oder C) im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden dürfen.

In dem Moment wo das Fahrzeug allerdings abgestellt wird und die Stützen ausgefahren werden, beginnt die Kranbedienung, für die wie oben beschrieben "nur" ein Fahrausweis für Krane benötigt wird.

Das bedeutet, dass auch ein Kran, der auf einem Fahrzeug verbaut ist durch Personen bedient werden darf, die keinen Kfz-Führerschein für das Fahrzeug haben. Diese Personen dürfen dann aber ausschließlich den Kran bedienen und nicht in das Führerhaus steigen und das Fahrzeug verfahren, denn dafür braucht man weiterhin einen amtlichen Kfz-Führerschein.

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