

Im ersten Teil dieser Beitragsreihe aus der Ausgabe März 2025 wurden bereits die rechtlichen Anforderungen an Staplerfahrer und deren Verantwortung thematisiert, die den Grundstein für einen sicheren Staplereinsatz schaffen.
Die nächsten Themen, die es zu beachten gilt, finden ebenfalls noch vor dem eigentlichen Fahrbetrieb statt – bei der täglichen Inbetriebnahme. Dabei sind Aspekte wie die tägliche Einsatzprüfung und Ergonomie entscheidend für die Sicherheit und Gesundheit.
Tägliche Einsatzprüfung
Die sogenannte tägliche Einsatzprüfung beschreibt einen Sicherheitscheck, den der Staplerfahrer jeden Tag durchführen muss, bevor er einen Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge bedient.
Rechtlich gefordert ist dies durch die Unfallverhütungsvorschrift 68 „Flurförderzeuge“ sowie durch die Betriebsanleitung der Hersteller.
„Der Fahrer hat Flurförderzeuge täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel hin zu prüfen.“
DGUV V 68 § 9 Abs. 1
Was bedeutet täglich?
Bei „täglicher“ Einsatzprüfung kommt in Mehrschichtbetrieben oft die Frage auf, ob jeder Staplerfahrer ein Fahrzeug täglich prüfen oder nur jedes Fahrzeug einmal täglich geprüft werden muss.
Dadurch, dass sich die Vorgabe jedoch direkt an den Staplerfahrer richtet, muss sich jeder Fahrer erneut vom sicherheitsgerechten Zustand aller Geräte überzeugen, die er/sie im Laufe des Arbeitstags einsetzt. Wird in einem Betrieb in mehreren Schichten gearbeitet, ist ein Gabelstapler demzufolge täglich von mehreren Personen zu überprüfen.
Zwar wäre es als Unternehmer denkbar zu regeln, dass bspw. die erste Schicht des Tages eine ausführlichere Prüfung macht und die darauffolgenden Schichten nur einen kürzeren Check – ganz sollte man als Fahrer allerdings nie auf eine Sicherheitsüberprüfung verzichten, da Mängel jederzeit auftreten können und nicht zuletzt, um der rechtlichen Verantwortung gerecht zu werden.
Die tägliche „Abfahrtskontrolle“ ist dabei übrigens komplett unabhängig von der mindestens jährlichen ausführlicheren regelmäßigen Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person zu sehen. Nur weil der Stapler jährlich geprüft wurde, heißt das nicht, dass der Staplerfahrer von seiner täglichen Kontrollpflicht befreit ist.
Inhalt: Was muss täglich geprüft werden?
Die tägliche Einsatzprüfung setzt sich zusammen aus einer Sicht- und Funktionsprüfung. Es wird also nicht vom Fahrer erwartet, dass er Bauteile demontiert, Messungen mit Messgeräten vornimmt oder ähnliches. Alles, was der Fahrer nicht in Kürze sehen oder ausprobieren kann, muss in der Regel auch nicht täglich überprüft werden.
Allgemein werden die Punkte, die zu prüfen sind im DGUV Grundsatz 308-001 aufgelistet. Im konkreten schreiben die Hersteller meist Besonderheiten, die zusätzlich täglich zu prüfen sind, in die Betriebsanleitung des Fahrzeugs (z. B. Scanner zur Personenerkennung in Schmalgängen).

Neben dem Gabelstapler an sich müssen übrigens auch alle Anbaugeräte geprüft werden, die im Laufe eines Arbeitstages an dem Gabelstapler eingesetzt werden.
Sichtprüfung
Die meisten Aspekte der Prüfung lassen sich durch wenige kurze Blicke erledigen – zumindest, wenn man weiß wo man hinschauen muss.
Deshalb ist eine ausreichende Qualifizierung der Staplerfahrer hierbei essenziell. Dabei einfach nur zu vermitteln, dass man eine tägliche Prüfung machen muss, reicht nicht aus. Es ist wichtig die Prüfung mit den Staplerfahrern in der Praxis durchzugehen und auf die neuralgischen Punkte eines Gabelstaplers aufmerksam zu machen.
Eine Sichtprüfung ergibt zudem meist nur Sinn, wenn das Fahrzeug ausreichend sauber ist. Im Zweifel muss der Stapler also vor der täglichen Prüfung erst einmal gereinigt werden.
Die wichtigsten Punkte der Sichtprüfung sind (s. DGUV G 308-001 Anhang 2 Abschn. 2, Durchführungsanweisung zu DGUV V 68 § 9):
- Räder/Reifen (Schäden/Risse, Profil, Fremdkörper, Sitz der Radmuttern)
- Gabelzinken/Anbaugerät (Verformung, Risse, Verschleiß, Aufhängung, Sicherung gegen Verschieben)
- Hubmast und Hubketten (gleichmäßige Spannung, Schmierung)
- Hydraulik (Schläuche, Schlauchverbindungen, Hydraulikölstand, Leckagen)
- Je nach Antriebsart: Ladestand der Batterie, Batteriewasser, Befestigung der Gasflasche, Tankinhalt, Rußfilter, Kühlwasser, Motoröl,
- Fahrzeugkarosserie (Verformungen, Risse)
- Fahrerschutzdach, Lastschutzgitter
- Rückhaltesysteme (Sicherheitsgurt, Türbügel, Fahrerkabine)
Da man sich im Zweifel nicht alle Prüfpunkte merken kann, haben sich Checklisten bewährt, die sich am besten direkt am Fahrzeug befinden und die wichtigsten Prüfpunkte enthalten.

Je nachdem wie häufig der Stapler eingesetzt wird, ist es denkbar bestimmte Prüfpunkte nicht täglich, sondern bspw. nur wöchentlich zu überprüfen (z. B. das Batteriewasser bei einem Einschichtbetrieb). Dies ist allerdings nicht Entscheidung des Staplerfahrers, sondern im Einzelfall durch den Unternehmer mittels Gefährdungsbeurteilung zu regeln oder durch den Hersteller in der Betriebsanleitung vorgegeben.
Bei allem, 2as sich allerdings durch einen kurzen Blick ohne großen zusätzlichen Aufwand überprüfen lässt, gibt es kein Argument gegen die tägliche Überprüfung – ebenso bei Dingen, die die Sicherheit direkt beeinflussen (Sicherheitseinrichtungen wie das Fahrerschutzdach oder der Not-Aus-Schalter, der bei der Funktionsprüfung geprüft wird).
Funktionsprüfung
Da man nicht alle Aspekte durch einfaches Hinsehen überprüfen kann, muss auch getestet werden, ob alle relevanten Funktionen des Gabelstaplers auch tatsächlich funktionieren (s. DGUV G 308-001 Anhang 2 Abschn. 2, Durchführungsanweisung zu DGUV V 68 § 9):
- Lenkungsspiel
- Bremsen
- Hydraulikfunktionen: Gabelzinken heben/senken, Hubmast neigen, Zusatzfunktionen von Anbaugeräten
- Not-Aus-Schalter
- Warneinrichtungen (Hupe, akustische oder optische Warnung bei Rückwärtsfahrt)
- Beleuchtung
Zur Kontrolle der Beleuchtung kann man einen Kollegen um Hilfe bitten oder auf die Reflexionen in der Umgebung achten, wenn man unter Wahrung des Sicherheitsabstandes an eine Wand o. ä. heranfährt. Je nach Fahrzeug kann es auch einen speziellen Modus geben, der bei Aktivierung alle Beleuchtung einschaltet, sodass der Staplerfahrer aussteigen kann und schnell alles überprüfen kann.
Dauer: Wie lang dauert die tägliche Kontrolle?
Die Liste sieht zwar zunächst lang aus, sie abzuarbeiten dauert aber bei Standardfahrzeugen meist nur wenige Minuten. Die genaue Dauer hängt natürlich vom konkreten Fahrzeug ab. Ein kompakter Stapler mit standardmäßigen Gabelzinken ist schneller zu überprüfen als ein Schwerlaststapler mit speziellen Anbaugeräten und Zusatzfunktionen.
Selbst wenn man den Fokus beim täglichen Check auf die wichtigsten Punkte setzt, sollte aber trotzdem klar sein, dass diese Prüfung nicht in wenigen Sekunden erledigt werden kann.

Die Praxis zeigt leider, dass die tägliche Einsatzprüfung häufig vernachlässigt und gar nicht durchgeführt wird. Unfälle durch unerkannte Mängel können dann die Folge sein.
Fordert man von den Staplerfahrern ihr Fahrzeug jeden Tag bspw. für 20 Minuten im Detail zu prüfen, dann mag das im Sinne der Arbeitssicherheit vielleicht auf den ersten Blick sinnvoll klingen, wenn aber das Resultat ist, dass die Gerätebediener die Prüfung deshalb gar nicht erst durchführen, hat man eine gegenteilige Wirkung erzeugt.
Stattdessen sollte man dem Fahrpersonal genau zeigen, worauf sie achten müssen, da dann in wenigen Minuten die Sicherheit für den gesamten Tag erhöht und zudem die rechtliche Verpflichtung erfüllt wird.

Mängelmeldung
Wenn bei der täglichen Einsatzkontrolle Mängel festgestellt werden, die die Sicherheit beeinflussen, sind diese dem Unternehmer bzw. der zuständigen Person im Unternehmen zu melden. Auch bei Mängeln, die die Sicherheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht direkt betreffen, ist eine Meldung sinnvoll.
Zu Zwecken der Nachvollziehbarkeit und Nachweisbarkeit, sollte die Mängelmeldung schriftlich getätigt werden.
„[Der Fahrer] darf Flurförderzeuge, an denen Mängel, die die Sicherheit beeinträchtigen, erkannt worden sind, nicht in Betrieb setzen oder weiter benutzen. Er hat erkannte Mängel dem Unternehmer umgehend zu melden.“
DGUV V 68 § 9 Abs. 1
Gut zu wissen: Das Melden von Mängeln betrifft nicht nur Gabelstaplerfahrer, sondern allgemein alle Beschäftigte im Betrieb:
„Die Beschäftigten haben […] jede von ihnen festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeden an den Schutzsystemen festgestellten Defekt unverzüglich zu melden.“
ArbSchG § 16
Nachdem ein sicherheitsrelevanter Mangel gemeldet wurde, darf aber keinesfalls einfach mit dem Fahrzeug losgearbeitet werden, da es sich in einem unsicheren Zustand befindet.
Der mangelhafte Gabelstapler ist ordnungsgemäß stillzusetzen (dazu in einem der nächsten Beiträge der Reihe mehr) und gegen Weiterbetrieb zu sichern, z. B. durch ein Schild und rot-weißes Absperrband sowie Ziehen und Verwahren des Zündschlüssels.
Soweit die rechtlichen Grundlagen und die Theorie: In der Realität gibt es allerdings nicht immer ein klares „Sicher“ oder „Unsicher“. Einen Mangel als sicherheitsrelevant einstufen zu können, erfordert viel Wissen und Erfahrung. Es gilt also stets der Grundsatz: Im Zweifel nachfragen!
Es gibt genügend Mängel, die zwar auf den ersten Blick für jeden erkennbar, aber rein optischer Natur sind. Dem Staplerfahrer muss also im Rahmen seiner Qualifizierung vermittelt werden, welche Mängel so dramatisch sind, dass der Gabelstapler daraufhin nicht mehr eingesetzt werden darf.
Beispiele:
- Ein Elektrostapler lässt sich weiterhin bedienen, obwohl der Not-Aus-Schalter betätigt ist: à Ganz klarer sicherheitsrelevanter Mangel.
- Im Reifen ist ein kleines Stück herausgebrochen: à Nicht unbedingt ein sicherheitsrelevanter Mangel, bei größeren Stücken/Rissen allerdings schon.
- Ein Hydraulikschlauch glänzt/schwitzt etwas: à Noch kein sicherheitsrelevanter Mangel, da das bis zu einem gewissen Grad normal ist. Sind allerdings bereits Spuren von Öltropfen zu sehen, ist es ein Sicherheitsrisiko.

Dokumentation
Durch die schriftliche Mängelmeldung findet bereits ein Teil der Dokumentation statt. Damit allerdings auch alle anderen Staplerfahrer über den Mangel informiert werden, sollte er nicht nur dem Vorgesetzten gemeldet werden, sondern auch für andere ersichtlich festgehalten werden, z. B. in einem Betriebskontrollbuch.
Dort kann dann anschließend auch die Behebung des Mangels für alle vermerkt werden. Das Betriebskontrollbuch kann sich bspw. dort im Stapler befinden, wo auch die Betriebsanleitung untergebracht ist bzw. sein sollte (häufig in einer Tasche hinter dem Sitz an der Rückseite).

Die Mängelmeldung schriftlich festzuhalten vermeidet zudem, dass einem Staplerfahrer ein Schaden angelastet wird, der diesen gar nicht verursacht hat, da er schon zuvor entstanden ist, z. B. durch die vorherige Schicht. Auch aus diesem Grund ist es im Interesse eines Staplerfahrers, eine tägliche Einsatzprüfung durchzuführen. Denn wenn er/sie dies nicht tut, können bestehende Mängel auch nicht erkannt werden und werden im Zweifel der falschen, unschuldigen Person zugeordnet.
Doch auch wenn keine Mängel festgestellt wurden, ist es sinnvoll die Durchführung der täglichen Prüfung zu dokumentieren. Anstelle des Mangels kann dann einfach ein „i. O.“ für „in Ordnung“ eingetragen werden. Dadurch hat nicht zuletzt der Unternehmer den Nachweis, dass sein Betrieb so organisiert ist, dass der täglichen Prüfpflicht nachgekommen wird.
„Der Arbeitgeber hat weiterhin dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel vor ihrer jeweiligen Verwendung auf offensichtliche Mängel, die die sichere Verwendung beeinträchtigen können, kontrolliert werden und dass Schutz- und Sicherheitseinrichtungen einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit unterzogen werden.“
BetrSichV § 4 Abs. 5 und TRBS 1201 Punkt 6.4
Bei modernen Gabelstaplern kann die Dokumentation auch durch eine elektronische Abfrage beim Starten des Staplers im Gerät integriert sein. Diese wird allerdings leider oft ignoriert bzw. einfach durchgeklickt.
Davor sei aber gewarnt, denn im Fall der Fälle kann der Staplerfahrer für einen Unfall verantwortlich gemacht werden, der durch einen erkennbaren Mangel entstanden ist, den er/sie bei der täglichen Einsatzprüfung hätte sehen müssen.
Ergonomie
Die Ergonomie – also die Anpassung der Arbeitsumgebung an den Menschen – ist wichtig dafür, dass das Staplerfahren nicht anstrengender und belastender ist als es sein muss und auch langfristig sicher und gesund ausgeführt werden kann.
Hinweis: Ein ausführlicher Artikel von uns über Ergonomie als versteckte Unfallursache bei mobilen Arbeitsmitteln (Flurförderzeuge, Baumaschinen etc.) finden Sie hier.
Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet nicht nur, dass man jeden Tag sicher wieder zuhause ankommt, sondern auch, dass man nach Jahrzehnten noch möglichst gesund und sicher arbeiten kann.
Beim Einsatz von Gabelstaplern wird häufig zu wenig Augenmerk darauf gelegt, da eine schlechte Ergonomie seltener als direkte Unfallursache angesehen wird.
Ein Beispiel: Ein Gabelstaplerfahrer verursacht beim Rückwärtsfahren einen Schaden und hat sich dabei nicht umgedreht.
Unfallursache: Es scheint eindeutig. Der Staplerfahrer ist ganz alleine verantwortlich für den Unfall, da er sich hätte umdrehen müssen – klares Fehlverhalten.
Versteckte Unfallursache: Der Gabelstapler verfügte über keine Spiegel oder Kameras, die bei der häufigen Rückwärtsfahrt unterstützen. Deshalb und da ihm nicht gezeigt wurde, wie man den Sitz richtig einstellt, hat der Fahrer Rückenschmerzen.
Der Unternehmer, der die Arbeitsmittel beschafft/ausstattet und der Ausbilder/Qualifizierende, der über Ergonomie hätte aufklären sollen, wäre ebenso zu einem kleinen Teil indirekt mitverantwortlich.
Dabei machen beim Thema der Ergonomie nur wenige kurze Handgriffe den Unterschied, die man zudem nahtlos in die tägliche Einsatzprüfung integrieren kann.
Fahrersitz
Beim Einstellen des Fahrersitzes kommt es hauptsächlich auf zwei Aspekte an:
- Der Abstand des Sitzes zu den Pedalen muss auf die Körpergröße eingestellt werden.
- Die Steifigkeit des Sitzes muss auf das Fahrergewicht eingestellt werden.

Für die Belastung des Rückens ist gerade der zweite Punkt entscheidend, da Gabelstapler anders als Pkws/Lkws ansonsten keine separate Federung/Dämpfung verbaut haben. Nur durch Einstellen des Sitzes werden Bodenunebenheiten ausreichend absorbiert und die Wirbelsäule geschützt. Auch wird dadurch die Sitzhöhe angepasst, was Einfluss auf die anderen Bedienelemente sowie die Sicht hat.
Neben diesen Standardpunkten ist bei vielen Sitzen auch ein Einstellen der Sitzlehne im Winkel möglich, was häufig allerdings gar nicht nötig ist, solange man keine besonderen Präferenzen hat.
Ähnlich verhält es sich, wenn ein Gabelstapler immer nur von der gleichen oder zumindest ähnlich großen/schweren Personen bedient wird. Dann kann auf eine individuelle Einstellung oft sogar gänzlich verzichtet werden.
Wird ein Stapler allerdings von vielen wechselnden Bedienern eingesetzt, sollten alle eine Sitzeinstellung vornehmen. Ein Sitz, der das Gewicht automatisch erkennt und die Federung entsprechend anpasst, kann dabei den Aufwand reduzieren.
Bedienelemente
Neben dem Fahrersitz kann häufig auch das Lenkrad in Höhe und Abstand eingestellt werden, ebenso wie die Armlehne, auf der sich in der Regel die Bedienelemente für die Hydraulikfunktionen befinden.
Wird allerdings der Abstand und die Steifigkeit/Höhe des Sitzes korrekt eingestellt, ist ein Einstellen der anderen Bedienelemente oft nicht mehr nötig.
Hilfsmittel für die Rückwärtsfahrt (Spiegel, Kameras)
Spätestens, wenn ein häufiges und/oder langes Rückwärtsfahren im Betriebsablauf nicht zu vermeiden ist, sollten Hilfsmittel bereitgestellt werden, die die Rückwärtsfahrt erleichtern. Dies sind entweder Spiegel (Innenspiel, Außenspiegel) oder Kamera-Monitor-Systeme (KMS).
Wichtig zu wissen ist, dass Spiegel den Bediener nicht davon entbinden sich umzudrehen. Sie können als Unterstützung höchstens die Frequenz und Dauer des Umdrehens etwas verringern.

Im Rahmen der täglichen Einsatzprüfung sollte gecheckt werden, ob Spiegel, Kameras und Monitore sauber sind und ggf. richtig eingestellt sind.
Müssen häufig längere Strecken rückwärtsgefahren werden, ist zudem ein Drehsitz / eine Drehkabine sinnvoll, wobei der gesamte Sitz inkl. Pedalen und Bedienelementen um 90 Grad geschwenkt wird.
Beispielvorgehen mit Empfehlungen
Bei einem Elektrostapler in einem klassischen Lagerbetrieb, könnte das Prozedere der täglichen Einsatzprüfung unter Beachtung der Ergonomie wie folgt aussehen:
Ein Staplerfahrer kommt zur Arbeit und schaut bereits beim Zulaufen auf den Stapler, ob Flüssigkeit auf dem Boden zu sehen ist, die auf Leckagen schließen lassen würde. Auch vom Gesamtzustand und der groben Sauberkeit des Staplers kann er sich bereits aus der Ferne überzeugen.
Vor dem Einsteigen wird eine kurze Runde um den Stapler gedreht. Angefangen an den Gabelzinken zeigt ein geschulter Blick, ob diese auf gleicher Höhe, parallel und im rechten Winkel sind. Der Blick schweift über den Anbaurahmen, die Zinkenverriegelung und Abziehsicherung hoch zum Hubmast, an dem die Ketten gleichmäßig gespannt sind.
Die Hydraulikschläuche am Hubmast schimmern zwar leicht, aber es ist noch alles im Rahmen und hat sich in letzter Zeit nicht verschlimmert – genau wie die bereits bekannten Stellen mit der abgeplatzten Farbe auf Hubmast und Fahrzeugrahmen aus den letzten Monaten.
Den Rundgang fortsetzend (mit Abstand zu den Gabelzinken, um die Stolperstelle zu meiden) wird nacheinander ein Blick auf alle vier Reifen geworfen, die zwar etwas abgenutzt, aber nicht beschädigt und noch leicht oberhalb der Verschleißgrenze sind. Trotzdem merkt er sich den Zustand, um ihn später im Betriebskontrollbuch einzutragen und zu melden, damit demnächst rechtzeitig die Reifen gewechselt werden. Gleichzeitig stellt er fest, dass alle Radmuttern vorhanden und zumindest auf den ersten Blick festgezogen sind. Die Hinterräder sind allerdings nicht ganz gerade eingestellt, was er sich für das erste Losfahren geistig notiert.
Beim Öffnen der Tür wird darauf geachtet, dass die Türaufhängung fest ist und im gleichen Zug geprüft, ob sich Gegenstände auf dem Boden der Fahrerkabine befinden, die im schlimmsten Fall das Bremspedal blockieren könnten. Nach dem Einsteigen (unter Nutzung der Auftrittsstufen und Haltegriffe) wandert der Blick automatisch hoch auf das Fahrerschutzdach.
Angekommen auf dem Fahrersitz wird dieser mit zwei geübten Handgriffen in Position und auf das Körpergewicht eingestellt. Eine Einstellung des Lenkrads ist dann wie so häufig gar nicht mehr nötig. Wie automatisch wird der Sicherheitsgurt angelegt und ein Blick in den Innenspiegel zeigt, dass er sauber und bereits richtig eingestellt ist.
Der Gabelstaplerfahrer versucht nun bewusst den Stapler mit seiner PIN zu starten, obwohl der Not-Aus-Schalter noch verriegelt ist, um dessen Funktion zu überprüfen.
Nach der Entriegelung startet der Stapler wie gewohnt, die Umgebung wird durch die Beleuchtung heller und auf dem Armaturenbrett wird ein ausreichender Ladestand angezeigt. Den Stand des Batteriewassers muss der Staplerfahrer nicht täglich überprüfen, da dies wöchentlich durch die Werkstatt aufgefüllt wird.
Für die sonstige Funktionsprüfung werden die Gabeln kurz angehoben und wieder in Bodennähe abgesenkt. Auch ein testweises Vor- und Zurückgeneigen des Hubmasts ergibt: Alles wie immer.
Während die Räder geradegestellt werden, um nicht unnötig auszuscheren, wird das Lenkrad einmal hin und herbewegt, um das Lenkspiel zu kontrollieren.
Nach Lösen der Feststellbremse, wobei die dazugehörige LED ausgeht, werden wenige Meter vorgefahren, um dann gleich wieder etwas stärker zu bremsen, was auch gelingt. Jetzt noch Umdrehen, auf Blue Spot achten, Rückwärtsfahren, stehenbleiben und schon ist die Prüfung erledigt.
Das Betriebskontrollbuch wird hinter dem Sitz herausgeholt und in die nächste Zeile der Tabelle mit Namen und Datum ein „i. O.“ dokumentiert mit dem Vermerk „60J-Linie bald erreicht“, sodass die Werkstatt bei der wöchentlichen Kontrolle der Betriebskontrollbücher davon erfährt und den Reifenwechsel planen kann. Einen akuten sicherheitsrelevanten Mangel hätte der Staplerfahrer natürlich sofort gemeldet.
Das gesamte Prozedere sieht zwar auf dem Papier umfangreich aus, dauert jedoch bei geübtem und erfahrenem Personal nicht länger als genau diese letzten Abschnitte zu lesen.
Wenige Minuten investieren für Sicherheit den ganzen Tag. Ein solches oder ähnliches Vorgehen ist deshalb das A und O, um in einen sicheren Arbeitstag mit Gabelstaplern oder anderen Flurförderzeugen zu starten.