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Fahrausweis ausfüllen (Staplerschein etc.): Ausfüllhilfe

Januar, 2023
Fahrausweis Gabelstapler - Resch-Verlag und Bernd Zimmermann / IAG Mainz

Nach einer Qualifizierung müssen sowohl ein Fahrausweis als auch ein Qualifikationszertifikat ausgestellt werden wie in diesem Artikel erklärt.

Immer wieder gibt es Fragen von Ausbildern / Qualifizierenden dazu wie man einen Fahrausweis (Staplerschein, Kranschein etc.) ausfüllen muss oder soll.

Diese Ausfüllhilfe soll deshalb folgende Fragen beantworten:

  • Was bedeuten die einzelnen Seiten und Felder?
  • Welche Seiten und Felder müssen von wem ausgefüllt werden?
  • Welche Fehler werden häufig beim Ausfüllen gemacht?
  • Welche Ausweise gibt es?

Welche Ausweise gibt es?

Für folgende Arbeitsmittel / Tätigkeiten gibt es Fahrausweise bzw. Bedienerausweise und Fachausweise:
Die Fahrausweise des Resch-Verlags, die wir entwickelt haben sind führend im Bereich der Arbeitssicherheit und werden stetig überarbeitet. Auch die Rechtsvorschriften werden immer wieder aktualisiert, damit Sie als Unternehmer oder Ausbilder möglichst rechtssicher sind.

Ab und zu Fragen gibt es Fragen von Ausbildern / Qualifizierenden zum Ausfüllen der Ausweise, weshalb wir diese Ausfüllhilfe für Fahrausweise erstellt haben.

Wieso einen Fahrausweis?

Nach der neuesten Fassung des DGUV Grundsatzes 308-001 muss nach einer erfolgreichen Qualifizierung ein Fahrausweis und ein Qualifikationszertifikat ausgestellt werden wie in diesem Artikel erklärt. Dadurch sind sie rechtlich vorgeschrieben und auch die Teilnehmenden einer Schulung haben einen Anspruch darauf.

Die Fahrausweise des Resch-Verlags haben sich aus mehren Gründen über Jahrzehnte in der Praxis erprobt und als Marktführer durchgesetzt:

  • Sie sind langlebig aufgrund des reißfesten und wasserfesten Spezialpapiers.
  • Sie sind immer vor Ort, da sie in ein kompaktes Format gefaltet werden können und somit in jede Hemd- Jacken- oder Hosentasche passen. 
  • Sie bieten dem Unternehmer Rechtssicherheit, da stets auf die aktuell gültigen Rechtsvorschriften verwiesen wird.
  • Alle wichtigen Dinge können praktisch an einer Stelle dokumentiert werden
    • Eignung
    • Persönliche Informationen
    • Befähigung (Ausbildung / Zusatzausbildung)
    • Betriebliche Ausbildung
    • Schriftlicher Fahrauftrag
    • Teilnahme an jährlichen Unterweisungen

Fahrausweise sind eine kostengünstige Maßnahme, die Arbeitssicherheit und Rechtssicherheit zu erhöhen, besser organisiert zu sein.
Sie sind also günstig und trotzdem Gold wert, da sie mittlerweile von vielen Behörden kontrolliert werden. Spätestens nach einem Unfall ist sowohl der Bediener als auch der Unternehmer froh, alles Wichtige dokumentiert zu haben.

Fahrausweise richtig ausfüllen

Im Grunde sind alle Fahrausweise und Bedienerausweise des Resch-Verlags gleich aufgebaut. Sie sind beidseitig bedruckt ist und sie lassen sich in ein kompaktes Format falten.

Nach dem Falten widmet sich jede Seite eines Ausweises einem Thema. Im  Folgenden wird erklärt wie die Felder auf den jeweiligen Seiten am besten auszufüllen sind. Dies geschieht am Beispiel des "Fahrausweis für Flurförderzeuge", ist jedoch leicht auf alle anderen Fahrausweise zu übertragen.

Falls die Felder im Fahrausweis nicht ausreichen (z. B. bei vielen Zusatzausbildungen, Fahraufträgen und jährlichen Unterweisungen) kann ein Ergänzungsblatt erworben werden.

Deckblatt

Auf dem Deckblatt finden Sie zum Ausfüllen nur das Feld der Registrierungsnummer.

Diese können Sie zur internen Organisation verwenden, um z. B. den genauen Lehrgang festzuhalten, in dem ein Mitarbeiter geschult wurde. Auch eine Personalnummer ist denkbar.
Wenn Sie keinen Bedarf dafür haben, dann können Sie dieses Feld leer lassen.

Unter dem Feld gibt es noch ein paar Hinweise. Unter anderem, dass der Fahrauftrag immer nur für ein Unternehmen gültig ist.

Daten und Eignung des Inhabers

Inhaber des Fahrausweises

Rechts sind die persönlichen Daten das Mitarbeiters anzugeben, der mit diesem Ausweis Flurförderzeuge bedienen soll. Der Mitarbeiter ist der Inhaber des Ausweises und sollte nicht vergessen diesen zu unterschreiben.

Auf der linken Seite kann und sollte ein Foto eingeklebt werden. So kann Missbrauch vorgebeugt werden und der Ausweis wirkt gegenüber Behörden wie dem Gewerbeamt echter.  

Eignung

Der Unternehmer, der den Mitarbeiter als Flurförderzeugführer einsetzt, muss beurteilen, ob dieser geeignet ist oder nicht. Dies kann er eigenständig oder auch durch einen Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner tun. Die bekannte (frühere) G25 Untersuchung ist dabei eine Art der Eignungsbeurteilung, ist aber nicht verpflichtend. Auch denkbar ist z. B. das Verwenden von datenschutzkonformen Fragebögen zur Eignungsbeurteilung.

Ist der Mitarbeiter geeignet, wird dies einfach mit Datum, Stempel und Unterschrift von demjenigen bestätigt, der die Eignungsbeurteilung durchgeführt hat. Dies ist im Regelfall nicht der Ausbilder, sondern ein Betriebsarzt oder Verantwortlicher im Unternehmen.

Der Mitarbeiter kann allerdings auch bedingt geeignet sein.

Beispiele:

  • Die Eignung kann befristet werden, z. B. wenn die Eignung alle 5 Jahre erneut beurteilt werden soll.
  • Die Eignung kann beschränkt werden, z. B. kann dem Mitarbeiter das Arbeiten über einer bestimmten Höhe untersagt werden, da er nicht höhentauglich ist oder er darf nicht in bestimmten Bereichen wie einem Kühlhaus arbeiten.
  • Der Mitarbeiter kann unter Auflagen eingesetzt werden, z. B. nur mit Hörgerät oder nur mit Spiegel am Flurförderzeug.

Allgemeine Ausbildung

Auf dieser Seite wird eingetragen, auf welche Geräte in Theorie und Praxis geschult wurde, unter der Bedingung, dass die theoretische und praktische Prüfung bestanden wurde. Diese Seite ist demnach der Befähigungsnachweis des Bedieners, der in verschiedenen Vorschriften gefordert wird (u. a. DGUV V 68 oder DGUV V 52). Diese Seite ist auch weiterhin gültig, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen wechseln sollte wie in diesem Artikel beschrieben.

Wir empfehlen in das obere Feld lediglich die Bauart einzutragen, also z. B. "Frontstapler" oder "Hochhubwagen". 
Wenn Sie dort stattdessen die genaue Gerätebezeichnung angeben - z. B. "Hersteller X Modell 123" - kann es zukünftig zu Unsicherheiten kommen, wenn der Mitarbeiter z. B. einen Stapler von Hersteller Y steuern soll. Dies darf er nach einer Einweisung allerdings ohne Probleme tun, da er auf einem Frontstapler in Theorie und Praxis ausgebildet wurde. 

Für genauere Angaben nutzen Sie lieber das mittlere Feld. Dort können Sie weitere Schulungsinhalte angeben.
Die DGUV empfiehlt im Grundsatz 308-001, dass zusätzlich zur Bauart auch die Tragfähigkeit des Schulungsgeräts angegeben werden soll. Das kann in diesem Feld getan werden.

Wenn Sie hier als Tragfähigkeit z. B. 3,5 Tonnen angeben, darf der Mitarbeiter allerdings prinzipiell trotzdem ein 10 Tonnen Gerät der gleichen Bauart bedienen, wenn er darauf eingewiesen wurde.

Dieses mittlere Feld dient lediglich der näheren Information über das Gerät, auf dem geschult wurde. Das ist z. B. hilfreich für zukünftige jährliche Unterweisungen oder um den Umfang von Einweisungen anpassen zu können. Anhand dieser Information kann ein Unternehmer dann auch entscheiden, ob vor der Bedienung anderer (z. B. wesentlich größerer) Geräte eine Zusatzausbildung mit erneuter Prüfung nötig ist.

Unten auf der Seite wird die erfolgreiche Ausbildung in Theorie und Praxis unterschrieben (mit Datum und z. B. Ihrem IAG-Stempel). Falls ein Ausbilder sowohl Theorie als auch Praxis ausgebildet hat, reicht eine Unterschrift in der Mitte des Feldes.

Zusatzausbildung

Ähnlich wie auf der Seite der allgemeinen Ausbildung wird hier eine bestandene Schulung in Theorie und Praxis bescheinigt. Auch das ist Teil des Befähigungsnachweises.

Da Zusatzausbildungen vielfältig sein können, gibt es verschiedene Felder - je nachdem wofür die Zusatzausbildung angesetzt wurden.

Eine Zusatzausbildung ist z. B. klassischerweise notwendig, wenn die allgemeine Ausbildung auf einem Frontstapler stattfand und nun zusätzlich ein Schubmaststapler (oder auch Containerstapler, Reachstacker, Seitenstapler etc.) bedient werden soll.

Weitere Beispiele sind besondere Anbaugeräte, wie kraftschlüssige Lastaufnahmemittel (Papierklammer, Lastmagnet) oder Sondereinsätze wie z. B. ein Tandemhub. Die DGUV empfiehlt im Grundsatz 308-001 sogar selbst eine Zusatzausbildung für Klammern, die mehr als eine Tonne heben.

Eine Zusatzausbildung kann auch bereits bei der Durchführung der allgemeinen Ausbildung bescheinigt werden. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn bereits im Zuge der allgemeinen Ausbildung mit kraftschlüssigen gearbeitet wird.

Betriebliche Ausbildung

Die Vorschriften sehen auch eine betriebliche Ausbildung vor. Auf dieser Seite können deshalb die Inhalte der betrieblichen Ausbildung dokumentiert werden, gegliedert in einen gerätebezogenen und verhaltensbezogenen Teil. Darin können Sie z. B. auf Besonderheiten Ihres Betriebs eingehen.

Nach Empfehlung der DGUV sollte im Fahrausweis der Betrieb bzw. der betreffende Betriebsteil und die Gerätebauart angegeben werden, die in der betrieblichen Ausbildung behandelt wurden.

Die betriebliche Ausbildung ist selbstverständlich in jedem Betrieb neu durchzuführen. Wenn ein Mitarbeiter im Unternehmen X bereits eine betriebliche Ausbildung erhalten hat, muss er trotzdem in Unternehmen Y erneut betrieblich unterwiesen werden. Denn gerade dafür ist dieser Schritt da: Um über die Besonderheiten des spezifischen Betriebs informiert zu werden.

Schriftlicher Fahrauftrag

Nach erfolgreicher Ausbildung muss der Unternehmer dem Flurförderzeugführer einen schriftlichen Fahrauftrag erteilen. Ansonsten darf der Mitarbeiter trotz seiner Befähigung kein Gerät im Betrieb bedienen.

Auf dieser Seite können Sie deshalb einen Fahrauftrag erteilen und diesen so weit Sie möchten einschränken.

Im einfachsten Fall können Sie in das obere Feld z. B. "Alle Gabelstapler" eintragen.
Sie können den Auftrag allerdings auch auf "Gabelstapler des Herstellers XY" mit "elektrischem Antrieb" und auf den "Innenbereich" beschränken.

Falls ein Mitarbeiter das Unternehmen wechselt, erlischt dieser Fahrauftrag und muss vom neuen Unternehmer neu ausgestellt werden. Dies geht bereits aus dem Hinweis auf dem Deckblatt hervor.

Erweiterung des Fahrauftrages

Wenn der Fahrauftrag in Zukunft erweitert werden soll, bietet die rechte Seite Platz dafür, damit der Unternehmer stets flexibel ist. Dadurch kann er jederzeit Fahraufträge erweitern oder zurückziehen.

Dies ist häufig der Fall nach einer Zusatzausbildung. Wenn der ursprüngliche Fahrauftrag beispielsweise nur Frontstapler umfasste, kann der Fahrauftrag nach der Zusatzausbildung auf Schubmaststapler hier ergänzt werden.

Auch eine Erweiterung des Fahrauftrages auf neue Betriebsbereiche, z. B. explosionsgeschützte Bereiche oder Gefahrstofflager, kann hier eingetragen werden, nachdem die entsprechende Unterweisung durchgeführt wurde.

Jährliche Unterweisungen

Jeder Unternehmer ist verpflichtet seine Mitarbeiter einmal jährlich auf ihre Arbeit und ihre Arbeitsmittel zu unterweisen.

Die Teilnahme an jährlichen Uuterweisungen kann hier für 4 Jahre dokumentiert werden.

Die Inhalte der jeweiligen Unterweisung sollte der Unternehmer zusätzlich für seine eigene Rechtssicherheit dokumentieren.

Weitere häufige Fragen zu Fahrausweisen

Folgende Artikel auf unserer Website widmen sich weiteren Fragen rund um den Fahrausweis.

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