Definition: Kraftschluss
Kraftschlüssig ist eine Verbindung, bei der ständig eine zusätzliche Kraft wirken muss, damit die Verbindung besteht. Wenn diese zusätzliche Kraft nachlassen würde, würde auch die Verbindung nicht mehr bestehen.
Ein klassisches Beispiel aus dem dem Maschinenbau ist eine Rutschkupplung, die eine Verbindung nur durch Reibung herstellt wie z. B. aus einem manuell geschalteten Pkw/Auto.
Beispiele für Kräfte, durch die eine kraftschlüssige Verbindung hergestellt werden kann:
- Reibungskraft
- Saugkraft
- Magnetkraft
Das "Gegenteil" eines Kraftschlusses ist der Formschluss.
Heben von Lasten
Beispiele für einen Kraftschluss beim heben von Lasten:
- Reibungskraft (Zange, Klemme, Klammer, z. B. Papierklammer)
- Saugkraft (Vakuumheber)
- Magnetkraft (Magnetheber, Lastmagnet, Lasthebemagnet)
Beim Heben von Lasten mit kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln / Anbaugeräten besteht immer die Gefahr, dass die aufgebrachte Haltekraft nicht groß genug ist oder plötzlich wegfallen kann. Die Folge wäre, dass die Last herunterfällt, weshalb kraftschlüssige Lastaufnahmemittel generell gefährlicher sind als formschlüssige.
Beispiele:
- Reibung zwischen Last und Klammer ist geringer als erwartet durch Nässe oder Verschmutzung. Trotz großer Klemmkraft reicht die Reibung nicht aus die Last sicher zu heben und sie fällt herab bzw. kann nicht angehoben werden.
- Die Lastoberfläche ist nicht ausreichend glatt. Trotz hoher Saugleistung, kann die Last nicht sicher gehoben werden, da der erzeugte Unterdruck nicht ausreicht.
- Stromausfall: Plötzlich hat der Vakuumheber oder Lasthebemagnet keine Energie mehr und die Kraft lässt nach. Um dies zu verhindern sind Akkus/Batterien eingebaut, die die Last aber auch nur eine begrenzte Zeit weiter heben können.
Zusätzliche Qualifizierung für das Bedienpersonal
Für diese speziellen kraftschlüssigen Lastaufnahmemittel sollte aufgrund der zusätzlichen Gefahren eine Zusatzqualifizierung / Zusatzausbildung für das Bedienpersonal durchgeführt werden.
Für Flurförderzeuge sieht das der DGUV Grundsatz 308-001 sogar explizit vor wie in diesem Artikel erklärt. Diese Forderung kann und sollte durch eine rechtliche Analogie auch auf Maschinenarten wie Krane, Teleskopmaschinen oder Erdbaumaschinen übertragen werden.
Das bedeutet, dass ein bereits qualifizierter Staplerfahrer (mit Staplerschein) vor der ersten Verwendung eines kraftschlüssigen Anbaugerätes (z. B. eine Papierklammer) nochmals in Theorie und Praxis für die sichere Verwendung des Anbaugeräts qualifiziert werden muss und auch Prüfungen dafür ablegen muss. Die erworbene Befähigung für das Anbaugerät ist dann im Fahrausweis (s. Bild oben) einzutragen und zusätzlich ist ein Qualifikationszertifkat vom Ausbilder / Qualifizierenden auszustellen.
Des Weiteren gelten bei kraftschlüssigen Lastaufnahmemitteln Sondervorgaben, wie z. B. dass nicht ohne zusätzliche Sicherung (z. B. ausreichend tragfähiges Netz) über Personen geschwenkt werden darf.