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IAG-Lexikon

Fahrauftrag

Definition: Fahrauftrag

Synonyme: Bedienauftrag
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Jeder Mitarbeiter benötigt für das Führen eines mobilen Arbeitsmittels nicht nur eine entsprechende Qualifikation und Einweisung auf die entsprechende Maschine, sondern auch einen Fahrauftrag (alternativ auch Bedienauftrag genannt) durch den Unternehmer.

Der Fahrauftrag muss gemäß TRBS 1116 nachvollziehbar/schriftlich erfolgen, u. a. für:

Schriftlich kann der Fahrauftrag am einfachsten in einem Fahrausweis eingetragen werden, z. B. vom Resch-Verlag. Er kann sich aber auch schon aus dem Arbeitsvertrag ergeben oder in einem separaten Schriftstück erfolgen.

Der Fahrauftrag sollte entzogen werden, wenn Mitarbeitende keine ausreichende Fahrpraxis mehr vorweisen können, was spätestens nach einem Jahr der Fall ist. Festgehalten ist dies in der DGUV Vorschrift 68 §7 – Durchführungsanweisung. Näheres dazu wann eine Fahrbeauftragung entzogen werden sollte gibt es in diesem Artikel.

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