Nicht jede Person darf einfach so in einem Unternehmen Gabelstapler fahren. Um einen Gabelstapler fahren zu dürfen, muss man rechtlich vorgeschriebene Anforderungen erfüllen.
Da es sich bei Gabelstaplern um Flurförderzeuge handelt, gelten für Gabelstaplerfahrer die gleichen Voraussetzungen wie für alle Flurförderzeugführer.
Zusammengefasst lauten die Voraussetzungen an das Fahrpersonal von Gabelstaplern/Flurförderzeugen wie folgt:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eignung/Tauglichkeit
- Besitz eines "Staplerscheins" (Qualifizierung/Ausbildung mit bestandenen Prüfungen)
- Beauftragung durch den Unternehmer (Arbeitgeber/Vorgesetzte)
Die wichtigste Rechtgrundlage hierbei ist die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" und darin vor allem der § 7. Zusätzlich sind die TRBS 1116 und der DGUV Grundsatz 308-001 relevant.
Im öffentlichen Straßenverkehr kann zusätzlich noch ein Kfz-Führerschein nötig sein (Klasse L ab 6 km/h Höchstgeschwindigkeit und ab 25 km/h je nach Gewicht Klasse B, C1 oder C).
Mindestalter
Für das selbstständige Fahren eines Gabelstaplers bzw. Flurförderzeugs muss die Bedienperson mindestens 18 Jahre – also volljährig – sein.
"Selbständig" bedeutet, dass man mit einer Aufgabe beauftragt wird und diese alleine ausführt.
Personen unter 18 dürfen nicht selbstständig, sondern nur unter Aufsicht fahren und auch nur dann, wenn es für ihre Berufsausbildung nötig ist.
Die fachliche Aufsicht sollte dabei von jemandem übernommen werden, der mit Gabelstaplern/Flurförderzeugen vertraut und bestenfalls selbst qualifizierter/ausgebildeter Flurförderzeugführer ist.
Das absolute Mindestalter zum Bedienen von Staplern und anderen Flurförderzeugen ist 15 Jahre (Grundlage: Jugendarbeitsschutzgesetz). Aufgrund der hohen Gefährdung der Tätigkeit hat sich in der Praxis allerdings ein Mindestalter von 16 Jahren für das Fahren unter Aufsicht etabliert und ist dringend anzuraten.
Eignung/Tauglichkeit
Der Unternehmer/Arbeitgeber muss vor dem Einsatz eines Staplerfahrers prüfen, ob dieser für den Job geeignet ist.
Die Eignung besteht dabei aus drei Komponenten:
- Körperliche Eignung
- Geistige Eignung
- Charakterliche Eignung
Bei der körperlichen Eignung geht es um allgemeine Fitness, Beweglichkeit und um ausreichendes Sehen, Hören und Reaktionsvermögen. Sie kann von eine Arzt festgestellt werden, dies ist allerdings kein Muss. Es ist auch eine Feststellung z. B. durch einen Vorgesetzten möglich.
Die geistige Eignung betrifft das Verstehen von den technischen und physikalischen Zusammenhängen bei der Arbeit mit einem Gabelstapler. Personen, die die theoretische Prüfung gut meistern, sind in der Regel geistig geeignet.
Charakterlich geeignet ist man dann, wenn man ein ausreichendes Verantwortungsbewusstsein hat und die die Risiken bei der Arbeit mit Gabelstaplern und Co. gut einschätzen kann.
Qualifizierung/Ausbildung
Bevor man sich zum ersten Mal zum Üben auf einen Gabelstapler setzt, muss man eine theoretische Schulung (Qualifizierung/Ausbildung) absolvieren und die anschließende Theorieprüfung bestehen.
Hinweis: Erprobte und rechtssichere Schulungsmedien für die Qualifizierung von Flurförderzeugführern erhalten Sie beim Resch-Verlag. Von Präsentationen über Testbogen für die Prüfung und Lernbroschüren für die Teilnehmenden.
Danach geht es zum praktischen Qualifizierungsteil über, wo man das Wissen aus der Theorie beim staplerfahren am echten Gabelstapler übt und am Ende einen Fahrparcours als praktische Prüfung meistert.
In Summe muss die Qualifizierung mindestens zwei Tage dauern. Sie wird von einem speziellen Ausbilder/Qualifizierenden durchgeführt, der wie auch der Staplerfahrer viele Anforderungen erfüllen muss wie in folgendem Artikel erläutert.
Hinweis: Wenn Sie sich zum Ausbilder für Flurförderzeugführer weiterbilden lassen möchten, besuchen Sie gerne unseren Lehrgang dazu.
Besteht man beide Prüfungen erhält man vom Ausbilder ein Qualifikationszertifikat sowie einen Fahrausweis für Gabelstapler, der auch als Staplerschein oder Gabelstaplerführerschein bekannt ist.
Den Gabelstaplerschein/Fahrausweis sollte man als Staplerfahrer bei der Arbeit immer dabei haben. Dort sind alle wichtigen Informationen wie persönliche Daten (Name, Geburtsdatum etc.), die Bestätigung der Eignung und alle erworbenen Qualifikationen praktisch an einem Ort gesammelt.
Beauftragung
Wenn man alt genug und geeignet ist und zudem die Staplerschulung erfolgreich gemeistert hat, fehlt nur noch eine Sache bevor es endlich losgehen kann mit dem staplerfahren: Eine Beauftragung durch den Unternehmer (Arbeitgeber/Vorgesetzte).
Diese Beauftragung muss schriftlich erfolgen und kann zum Beispiel in den Fahrausweis eingetragen werden. Man darf nur die Stapler fahren und Flurförderzeuge steuern, für die man auch beauftragt wurde.
Wenn man eine Schulung auf einem klassischen Gabelstapler absolviert hat, dann darf man nur Geräte der gleichen Bauart (Frontgabelstapler) bedienen und bspw. keinen Schubmaststapler, da dieser eine besondere Bauart ist und anders funktioniert, weshalb man dafür eine eine zusätzliche Schulung (Zusatzqualifizierung) benötigt. Mehr dazu gibt es in diesem Artikel.
Zudem darf man nur Modelle bedienen, in deren Steuerung man eine kurze Einweisung erhalten hat. IM Detail ist nämlich jeder Stapler anders, auch wenn er von außen sehr ähnlich aussieht. Knöpfe und Hebel sind eventuell an anderen Stellen, sodass man bei jedem neuen Gabelstapler, den man fahren soll, vorher kurz alles Wichtige erklärt bekommen muss.
Einen ausführlichen Artikel über die Anforderungen und Voraussetzungen zum Führen eines Flurförderzeugs finden Sie hier:
Häufig gestellte Fragen
Wie alt muss man sein, um Gabelstapler zu fahren?
Das Mindestalter für Staplerfahrer ist 18 Jahre. Unter 18 Jahren, darf nur unter fachlicher Aufsicht gefahren werden.
Braucht man einen Führerschein zum Gabelstaplerfahren?
In Betrieben ist meist kein Kfz-Führerschein nötig, sondern nur der sogenannte "Staplerschein". Nur im öffentlichen Straßenverkehr ist ab 6 im/h der L-Führerschein und ab 25 km/h der B- oder C- Führerschein gefordert.
Muss man vor dem Staplerfahren zum Arzt?
Bevor man als Staplerfahrer arbeiten darf muss die körperliche Eignung festgestellt werden. Dies geschieht zwar meist durch Ärzte kann aber auch durch den Arbeitgeber selbst beurteilt werden wie hier erläutert.
Muss die Beauftragung zum Staplerfahren schriftlich sein?
Ja. Nach DGUV Vorschrift 68 § 7 und TRBS 1116 muss die Beauftragung für alle Stapler und andere Flurförderzeuge nachvollziehbar und schriftlich stattfinden.
Was ist ein Staplerschein?
Als Staplerschein/Staplerführerschein bezeichnet man den Fahrausweis, den man als Gabelstaplerfahrer nach einer erfolgreichen Ausbildung/Qualifizierung erhält. Ohne ihn darf in Deutschland kein Gabelstapler bedient werden.
Darf man Stapler fahren ohne Staplerschein?
Nein. In Deutschland darf man nur mit dem Staplerfahren beauftragt werden, wenn man einen "Staplerschein" hat, also Qualifiziert wurde und die theoretische und praktische Prüfung bestanden hat.